Region Bern-Ost: Neueintragungen und vorläufige Konkurse von Firmen
Handelsregister-Neueintragungen vom 7. bis 11. Februar 2022
10.02.2022
Culpepper Creative Consulting, Sternenmatte 21, 3065 Bolligen
Einzelunternehmen (Neueintragung).
Zweck: Das Unternehmen bezweckt die Unternehmensberatung.
Eingetragene Personen: Culpepper, Falasha Regina, amerikanische Staatsangehörige, in Bolligen, Inhaberin, mit Einzelunterschrift.
07.02.2022
Z403 AG (Z403 SA) (Z403 Ltd), Thunstrasse 10, 3510 Konolfingen
Aktiengesellschaft (Neueintragung).
Statutendatum: 31.01.2022.
Zweck: Die Gesellschaft erbringt Beratungsdienstleistungen im Bereich der DLT. Die Gesellschaft kann überdies technische Innovationen fördern, Patente, Lizenzen, Marken, sowie technische und industrielle Kenntnisse erwerben, verwalten, übertragen, veräussern und lizenzieren, sowie digitale Werte irgendwelcher Art in der Schweiz oder im Ausland erwerben, halten und veräussern. Die Gesellschaft kann ausserdem alle kommerziellen und anderen Tätigkeiten ausüben, Geschäfte abschliessen und Vereinbarungen eingehen, die dem Gesellschaftszweck dienen oder in direktem Zusammenhang damit stehen.
Eingetragene Personen: Zürcher, Philippe Bruce, von Lauperswil, in Oberdiessbach, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift.
Vorläufige Konkursanzeige
09.02.2022
Schuldner
Swissbuilding GmbH, Burgdorfstrasse 5, 3672 Oberdiessbach
Datum des Auflösungsentscheids: 01.02.2022
Rechtliche Hinweise
Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später.
Publikation nach Art. 222 SchKG.
Aufgelöste Gesellschaft gemäss Art. 731b OR
09.02.2022
Schuldner
Solvaris GmbH, Sägeweg 25, 3114 Wichtrach
Datum der Konkurseröffnung: 07.02.2022
Rechtliche Hinweise
Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später.
Publikation nach Art. 222 SchKG.
Quelle: Schweizerisches Handelsamtsblatt SHAB