Region BERN-OST: Verbot zur Wasserentnahme aus Bächen gelockert

Der Kanton Bern hat das vor zehn Tagen verhängte Verbot zur Entnahme von Wasser aus 35 Flüssen und Bächen gelockert. Für die Bewässerung von Kartoffel- und Gemüsekulturen wurden 15 Bäche vom Verbot befreit. In der Region BERN-OST betr

Martin Christen, martinchristen@gmx.ch
Die wochenlange Hitze- und Trockenperiode hatte die bernische Kantonsregierung am 15. Juli zu drastischen Massnahmen gezwungen: Der Kanton sperrte insgesamt 35 Flüsse und Bäche für Wasserentnahmen – darunter fünf Bäche in sieben Gemeinden der Region BERN-OST.
Die bernische Kantonsregierung schreibt, die Regenfälle und Gewitter der letzten Tage hätten die Pegelstände nicht dauerhaft erhöht. Um die Ertragsausfälle für die Landwirtschaft auf einem Minimum zu halten, werde das Verbot zur Wasserentnahme jedoch gelockert.

Das entnommene Wasser darf nur für Kartoffel- und Gemüsekulturen verwendet werden. Die Wasserentnahme ist nur zwischen 20 Uhr abends und 6 Uhr morgens erlaubt. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestwassermenge darf höchstens um einen Viertel unterschritten werden.

In der Region BERN-OST betrifft die Lockerung des Wasserentnahmeverbots zwei Bäche: Den Biglenbach in Biglen und Walkringen und den Goldbach in Landiswil. Für die Wasserentnahme nach wie vor gesperrt sind drei Bäche in vier BERN-OST-Gemeinden: Der Krauchtalbach in der Gemeinde Bolligen, der Luterbach in der Gemeinde Vechigen und der Enggisteinbach in den Gemeinden Walkringen und Worb.

Die Sperrung der Gewässer gilt bis zum ausdrücklichen Widerruf durch die kantonalen Behörden.

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Erstellt: 25.07.2003
Geändert: 25.07.2003
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