Raubversuch: Den Tätern von Linden droht die Ausweisung

Obergericht bestätigt Strafen gegen drei Männer, die einen Raubversuch verübten.

sda, Berner Zeitung

Das bernische Obergericht hat die unbedingten Strafen gegen drei der vier Männer bestätigt, die Dutzende von Einbrüchen im Raum Bern und einen Raubversuch in Linden verübten. Angesichts der Strafen zwischen 48 und 56 Monaten droht ihnen nun die Ausweisung.

 

Darüber muss das kantonale Amt für Migration entscheiden, wenn das Urteil des Obergerichts rechtskräftig ist. Die insgesamt vier Verurteilten aus Mazedonien, Serbien und Kosovo können gegen das gestern bekannt gegebene Urteil aber noch Beschwerde beim Bundesgericht einlegen - oder sie können die Schweiz von sich aus verlassen.

 

In der Nacht zum 17. April 2011 waren drei maskierte Männer in eine Sozialwohnung in Linden eingedrungen und hatten eine Frau mit Kindern bedroht. Ein vierter Mann wartete draussen im Auto. Ein fünfter hatte den Tipp gegeben, wonach sich in der Wohnung viel Bargeld befinde und der Familienvater ausser Haus sei.

 

Die Männer fanden kein Geld und zogen ohne Beute ab. Sie flogen kurze Zeit später in Zusammenhang mit einem Einbruch auf. Alle fünf wurden in erster Instanz unter anderem wegen versuchten bandenmässigen Raubes verurteilt.

 

Mildere Strafe für Tippgeber

 

Einer akzeptierte das Urteil, drei blitzten jetzt vor Obergericht ab. Nur einer der Beschuldigten erhielt eine mildere Strafe: der Tippgeber im Fall Linden. Nach Überzeugung des Obergerichts hat er sich zwar der Mittäterschaft schuldig gemacht, gehörte aber nicht der Bande an. Er war «nur» in zwei weitere Delikte verwickelt. Seine Strafe wurde von 30 auf 18 Monate korrigiert. Allerdings wurde noch eine bedingte Vorstrafe von 16 Monaten widerrufen. Der Mann muss deshalb insgesamt 34 Monate hinter Gitter.

 

Im Wesentlichen stützte das Obergericht den Entscheid der Vorinstanz. Das Sündenregister der Beschuldigten sei lang, doch besonders schwer falle der Raubversuch in Linden ins Gewicht. Nur in diesem Fall hätten sich die Männer maskiert, und sie seien sich bewusst gewesen, dass sich diesmal Menschen im Haus befunden hätten.

 

Zwar müsse man davon ausgehen, dass die vorgehaltene Waffe eine Spielzeugpistole gewesen sei, räumte Oberrichterin Franziska Bratschi ein. Das aber habe die Frau nicht wissen können, die zudem von den Kriegswirren in ihrer Heimat auf dem Balkan traumatisiert sei. Zudem hätten die Täter den 16-jährigen Sohn der Frau in den Schwitzkasten genommen und mit einem Schraubenzieher bedroht.

 

Auf freiem Fuss

 

Einer der fünf Verurteilten befindet sich im vorzeitigen Strafvollzug. Die vier anderen Täter von Linden sind auf freiem Fuss.


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Erstellt: 17.01.2014
Geändert: 17.01.2014
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