Publikation Gemeindeversammlung vom 31. Mai 2012
Wichtrach
Donnerstag, 31. Mai 2012, 20.00 Uhr, in der Mehrzweckhalle im Schulhaus am Bach
1. Verwaltungsrechnung 2011, Beratung und
Genehmigung
Umwandlung bestehender Gemeindeverband
in Stiftung
3. Gemeindeverband Bestattungs- und
Friedhofwesen der Gemeinden Kiesen,
Oppligen und Wichtrach; Sachenrechtliche
Bereinigung der Eigentumsverhältnisse und
Nutzungsregelung Friedhofareal
4. Zusammenschluss Wasserversorgung
Münsingen – Wichtrach, Genehmigung
Verpflichtungskredit
5. Informationen
6. Verschiedenes
Die Unterlagen zum Geschäft Nr. 1 liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung zur Einsichtnahme bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Die Geschäfte Nr. 2 - 4 werden in der Botschaft näher erläutert.
Beschlüsse der Gemeindeversammlung können beim Regierungsstatthalter Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, mit Beschwerde schriftlich und begründet angefochten werden. Die Beschwerdefrist beträgt 30 Tage und beginnt am Tag nach der Gemeindeversammlung (Art. 41 in Verbindung mit Art. 65 ff. Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege VRPG). Es wird an dieser Stelle ausdrücklich auf die Rügepflicht gemäss Art. 49a des Gemeindegesetzes (GG) hingewiesen.
Das Protokoll wird vom 7. Juni 2012 bis 28. Juni 2012 bei der Gemeindeverwaltung aufgelegt. Gegen die Abfassung kann innerhalb dieser Frist schriftlich und begründet Einsprache beim Gemeinderat erhoben werden.
Alle Stimmberechtigen sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen. Stimmberechtigt ist, wer das 18. Altersjahr zurückgelegt hat, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt und seit drei Monaten in der Gemeinde angemeldet ist.
Der Gemeinderat
Erstellt:
18.04.2012
Geändert: 23.04.2012
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