Protokoll der Gemeindeversammlung

Oberdiessbach

Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 4. Juni 2012 liegt gestützt auf Art. 26 des Wahl- und Abstimmungsreglements der Gemeinde Oberdiessbach vom 14. Juni bis 13. Juli 2012 öffentlich auf. Während der Auflage kann beim Gemeinderat schriftlich Einsprache erhoben werden. Über allfällige Einsprachen entscheidet der Gemeinderat. Nach der Auflagefrist wird das Protokoll durch den Gemeinderat genehmigt.

Oberdiessbach, 14. Juni 2012

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Erstellt: 14.06.2012
Geändert: 14.06.2012
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