Projekt «Erneuerung von Werkleitungen» in der Rohrstrasse (Kantonsstrasse)
Biglen
Anordnung der Urnenabstimmung
Der Gemeinderat hat die Urnenabstimmung über den Verpflichtungskredit von Fr. 2 390 000.– für das Projekt «Erneuerung von Werkleitungen» in der Rohrstrasse (Kantonsstrasse) auf Sonntag, 14. Juni 2015 – und innerhalb der gesetzlichen Vorschriften – auf die vorhergehenden Tage – angeordnet.
Stimmrecht
Das Stimmrecht steht jeder Person zu, die in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt ist und seit 3 Monaten in der Gemeinde wohnt.
Stimmmaterial
Die Stimmberechtigten erhalten den Stimmzettel und die Botschaft spätestens 3 Wochen vor dem Abstimmungstag.
Stimmberechtigte, die im Stimmregister eingetragen sind und keine Ausweiskarte erhalten oder diese verloren haben, können auf der Gemeindeverwaltung bis spätestens am Donnerstag, 11. Juni 2015, 16 Uhr, ein Doppel verlangen. Die neue Ausweiskarte wird als «Doppel» gekennzeichnet. Sie wird nur gegen Vorweisung eines amtlichen Ausweises ausgehändigt.
Persönliche Stimmabgabe
Das Stimm- und Wahllokal befindet sich im Primarschulhaus. Die Stimmabgabe an der Urne ist wie folgt möglich (Öffnungszeiten):
Freitag 19.00 – 20.15 Uhr
Sonntag 10.00 – 12.00 Uhr
Die letzte Leerung des Briefkastens bei der Gemeindeverwaltung erfolgt am Sonntag, 10 Uhr.
Briefliche Stimmabgabe
Für die briefliche Stimmabgabe gelten die gleichen Bestimmungen wie für die eidgenössischen
und kantonalen Wahlen und Abstimmungen.
Bitte beachten Sie die Weisungen über die briefliche Stimmabgabe auf der Rückseite des Zustell- und Antwortkuverts.
Stellvertretung
Stellvertretung bei der Stimmabgabe ist nicht zugelassen.
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen die Urnenabstimmung sind innert 30 Tagen nach dem Urnengang schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, einzureichen.
Sie müssen einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung und eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Biglen, 30. April 2015
Gemeinderat Biglen
Der Gemeinderat hat die Urnenabstimmung über den Verpflichtungskredit von Fr. 2 390 000.– für das Projekt «Erneuerung von Werkleitungen» in der Rohrstrasse (Kantonsstrasse) auf Sonntag, 14. Juni 2015 – und innerhalb der gesetzlichen Vorschriften – auf die vorhergehenden Tage – angeordnet.
Stimmrecht
Das Stimmrecht steht jeder Person zu, die in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt ist und seit 3 Monaten in der Gemeinde wohnt.
Stimmmaterial
Die Stimmberechtigten erhalten den Stimmzettel und die Botschaft spätestens 3 Wochen vor dem Abstimmungstag.
Stimmberechtigte, die im Stimmregister eingetragen sind und keine Ausweiskarte erhalten oder diese verloren haben, können auf der Gemeindeverwaltung bis spätestens am Donnerstag, 11. Juni 2015, 16 Uhr, ein Doppel verlangen. Die neue Ausweiskarte wird als «Doppel» gekennzeichnet. Sie wird nur gegen Vorweisung eines amtlichen Ausweises ausgehändigt.
Persönliche Stimmabgabe
Das Stimm- und Wahllokal befindet sich im Primarschulhaus. Die Stimmabgabe an der Urne ist wie folgt möglich (Öffnungszeiten):
Freitag 19.00 – 20.15 Uhr
Sonntag 10.00 – 12.00 Uhr
Die letzte Leerung des Briefkastens bei der Gemeindeverwaltung erfolgt am Sonntag, 10 Uhr.
Briefliche Stimmabgabe
Für die briefliche Stimmabgabe gelten die gleichen Bestimmungen wie für die eidgenössischen
und kantonalen Wahlen und Abstimmungen.
Bitte beachten Sie die Weisungen über die briefliche Stimmabgabe auf der Rückseite des Zustell- und Antwortkuverts.
Stellvertretung
Stellvertretung bei der Stimmabgabe ist nicht zugelassen.
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen die Urnenabstimmung sind innert 30 Tagen nach dem Urnengang schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, einzureichen.
Sie müssen einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung und eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Biglen, 30. April 2015
Gemeinderat Biglen
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30.04.2015
Geändert: 30.04.2015
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