Präsidiumskandidaten: Münsingen soll im Sommer wählen
Womöglich müssen für das Gemeindepräsidium Kandidierende künftig nicht mehr ihren Job aufs Spiel setzen. Denn der Wahltermin soll noch vor den Sommerferien sein.
Vor zwei Jahren ging Beat Moser ein Wagnis ein. Er kandidierte für das Amt des Münsinger Gemeindepräsidenten. Aber noch vor der Wahl, die Ende Oktober 2013 stattfand, kündigte er seinen Job als Leiter des Finanz- und Rechnungswesens bei einem Liftbauunternehmen.
Der Poker ging auf, der Grüne Moser wurde gewählt. Im Januar 2014 konnte er seine neue 100-Prozent-Stelle antreten. Ansonsten wäre er an Neujahr als Arbeitsloser aufgewacht.
Vor den Ferien wählen
Künftige Kandidaten sollen derlei Risiken nicht mehr eingehen müssen. Der Gemeinderat will die Präsidiumswahlen vom Herbst in den Sommer vorverlegen: «Der Wahltermin müsste wohl vor die Sommerferien gelegt werden», steht im Bericht zur «Reform der politischen Strukturen und der Verwaltung». Ansonsten würde der Wahlkampf auf die Sommerferienzeit fallen. Der Wahltermin ist eines von mehreren Reformthemen, die der Gemeinderat anpacken will. Gestern informierte er die Parlamentarier über seine Ideen. Bis zum 23. Oktober findet nun eine Vernehmlassung statt. Der definitive Entscheid zur Reform fällt im Herbst 2016.
Zwei statt drei Amtszeiten
Grosse Veränderungen sind allerdings nicht geplant. «Wir erfinden das Rad nicht neu», sagte Gemeindepräsident Beat Moser (Grüne) gestern. Der Gemeinderat soll weiterhin aus sieben Mitgliedern bestehen und im Proporzverfahren gewählt werden. Seine Finanzkompetenz soll leicht erhöht werden, um 50 000 Franken auf 250 000 Franken bei einmaligen Ausgaben.
Die Amtszeitbeschränkung wiederum soll von zwei auf drei Legislaturen erhöht werden. «Die Behördentätigkeit wird immer komplexer, die Zeit zur Einarbeitung immer länger», steht dazu im Bericht. «Für die Kontinuität der Behördentätigkeit sind längere Amtszeiten besser.» Zudem werde es auch immer schwieriger, Behördenmitglieder zu finden. Hingegen soll für das Gemeindepräsidium auch in Zukunft keine Amtszeitbeschränkung gelten.