Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen

Oberdiessbach

Öffentliche Planauflage

Für
S-166107.1 Transformatorenstation Schlossstr. 54

L-162476.3
16 kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen Schlossstr. 54 und Hubelackerstr. 2 – Kabeleinschlaufung in die neue TS Schlossstr. 54

L-222603.1
16 kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen Schlossstr. 54 und Kächbrunnenweg 1

der Elektrizitätsversorgung Einwohnergemeinde Oberdiessbach, Gemeindeplatz 1, 3672 Oberdiessbach

Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat sind die oben erwähnten Plangenehmigungsgesuche eingegangen.

Die Gesuchunterlagen werden vom 11. September 2014 bis zum 13. Oktober 2014 in der Einwohnergemeinde Oberdiessbach, Gemeindeplatz 1, 3672 Oberdiessbach, öffentlich aufgelegt.

Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42–44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge.

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (SR 172.021) oder des EntG Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen. Nachträgliche Einsprachen und Begehren nach den Artikeln 39–41 EntG sind ebenfalls beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat einzureichen.

Eidgenössisches
Starkstrominspektorat
Planvorlagen
Luppmenstrasse 1
8320 Fehraltorf

Statistik

Erstellt: 11.09.2014
Geändert: 11.09.2014
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