Petition nach über drei Jahren abgelehnt: Keine neue Begegnungszone für Münsingen
Der Gemeinderat von Münsingen lehnt es ab eine weitere Begegnungszone mit Tempo 20 und Fussgängervortritt zu realisieren. Die IG Begegnungszone Beundacker (IG BGZ), Urheberin der Petition, ist vom Entscheid enttäuscht und befindet die Argumente des Gemeinderats für nicht stichhaltig.
In einer Begegnungszone (BGZ) gilt Tempo 20, ausserdem haben Fussgänger und Fussgängerinnen in jedem Fall Vortritt vor dem motorisierten Verkehr. Gemäss Richtplan Verkehr Münsingen können in Wohnquartieren BGZ realisiert werden, wenn bereits eine Tempo-30-Zone existiert und die Initative aus der betroffenen Anwohnerschaft kommt und breit abgestützt ist. Beide Kriterien sind im vorliegenden Fall erfüllt.
"Nicht im übergeordneten Interesse der Gemeinde"
Die Petition „Wohnen statt Schleichverkehr“ für eine BGZ am Beundacker-, Senn-, Juraweg sowie der Sonnhalde 33-58 wurde im März 2011 mit 160 Unterschriften eingereicht. „Das sind, bis auf zwei, alle damaligen Anwohner und Anwohnerinnen der betreffenden Strassen“, betont Petitionär Eduard Brügger gegenüber BERN-OST. Momentan gilt in diesen Strassen Tempo 30. Der Gemeinderat betont allerdings in seiner schriftlichen Begründung an die IG BGZ, dass es sich bei der Bestimmung im Richtplan um eine "Kann"- Formulierung handle, es bestehe für die Gemeinde somit keine Pflicht, eine BGZ einzurichten, selbst wenn die beiden Voraussetzungen erfüllt seien.
Der Gemeinderat begründet seinen abschlägigen Bescheid unter anderem damit, dass der Beundackerweg eine wichtige Verkehrsfunktion erfülle. Wenn die Bernstrasse aufgrund von Notfällen oder Umzügen, wie etwa der Fasnacht, gesperrt werden müsse, bilde er die einzige Ausweichmöglichkeit für den Durchgangsverkehr zwischen Rubigen und Wichtrach/Konolfingen, eine BGZ liege daher nicht im übergeordneten Interesse der Gemeinde. Zu diesem Einwand sagt Eduard Brügger: „Diese Situationen sind so selten, da könnte man den Weg gut trotzdem nutzen“.
Eine zweite Begründung lautet, dass sich mit der Einführung von Tempo 30 vor einigen Jahren die Verkehrssicherheit bereits massiv verbessert habe. Es liege nun nicht im Interesse der Gemeinde, nach Teileinführung von Tempo-30-Zonen bereits weitere verschärfende Massnahmen wie BGZ einzuführen.
Lange Wartezeit, um Petitionäre müde zu machen?
Auffallend ist die lange Zeit zwischen Einreichung der Petition und der Antwort des Gemeinderats. Laut Petitionär Brügger hätte das Anliegen nach Gesetz innerhalb von sechs Monaten beantwortet werden sollen. Dazu schreibt der Gemeinderat: "Dass die IG Beundacker über dreieinhalb Jahre auf eine einlässliche Antwort zu ihrer Petition warten musste, ist äusserst bedauerlich und dafür möchten wir uns in aller Form entschuldigen."
Brügger glaubt, dass dahinter die Absicht stecke, die Petitionäre und Petitionärinnen müde zu machen: "Bauvorsteher Kägi war schon immer ein vehementer Gegner von Begegnungszonen und ein vehementer Fürsprecher des motorisierten Verkehrs". Dazu Andreas Kägi: "Ich bin erst seit dem 1. Januar im Amt und habe die Sache danach zügig an die Hand genommen." Auch sei er keineswegs prinzipiell gegen BGZ, dort wo sie Sinn machten.
Eine im Vergleich kurze Frist wird der IG BGZ eingeräumt, um "in Eigenregie und zu Unrecht aufgestellte Signalisationen und Verkehrshindernisse" wie Blumenkübel usw. wegzuräumen: Die Frist beträgt gerade einmal 10 Tage.