Ortsplanungsrevision in Häutligen: Bauernhäuser werden umgenutzt
Die Ortsplanungsrevision in Häutligen will die Umnutzung von einigen Bauernhäusern erlauben. Neu ist das Gebiet Rütteli rund um die historische Eiche als Landschaftsschongebiet eingetragen.
pd/abu, info@bern-ost.ch
Seit letzter Woche läuft in Häutligen die Mitwirkung zur Ortsplanungsrevision. Die Gemeinde muss das Baureglement und den Zonenplan an neue kantonale und nationale gesetzliche Bestimmungen anpassen.
Mit den neuen Gesetzen soll die Entwicklung nach innen gefördert werden, der Ausdehnung der Bauzonen sind enge Grenzen gesetzt Doch auch bei der inneren Entwicklung ist Häutligen nicht ganz frei. Das Dorf ist im Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder von nationaler Bedeutung aufgeführt. Es ist zwar Baugebiet, es gelten aber besondere Anforderungen an die Bau- und Aussenraumgestaltung.
Potenzial im Ortskern
Die Gemeinde hat nun potenzielle Entwicklungsstandorte ausgelotet. Fündig wurde sie vor allem in der Umnutzung von heute nicht mehr landwirtschaftlich genutzten Bauten im Ortskern.
Drei bestehende Hofgruppen schlägt der Gemeinderat konkret zur Einzonung vor. Eine davon liegt am Haldenweg, zwei am Wolfmattweg. Zusätzlich möchte die Gemeinde eine Parzelle an der Konolfingenstrasse einzonen, dorfauswärts links, direkt anschliessend an bestehende neuere Häuser. An der Konolfingenstrasse sieht Gemeindepräsident Peter Gäumann die Chancen, dass der Kanton die Einzonung bewilligt, allerdings als gering an. "Das steht eher auf wackligen Füssen", gibt er zu.
Eine weitere Aufgabe, welche die Ortsplanungsrevision erfüllen muss, ist die Landschaftsplanung. Unter anderem legt die Gemeinde Landschaftsschongebiete mit und ohne Bauverbot fest. Ein solches Schongebiet befindet sich zum Beispiel auf dem Rütteli, dem höchsten Punkt von Häutligen. "In diesem Gebiet herrscht ein Bauverbot", erklärt Urs Fischer. Der Geschäftsinhaber der Thuner Planungsfirma Lohner und Partner ist Ortsplaner der Gemeinde Häutligen. Bei einem Schongebiet gehe es in erster Linie darum, dass es "offen" bleibe, es dürfe aber, im Unterschied zu einem Schutzgebiet, landwirtschaftlich ohne Einschränkungen bewirtschaftet werden.
Die Eiche, die auf dem Rütteli steht, wird als schützenswertes Naturobjekt festgelegt. Sie darf nicht gefällt werden.
Viele Fragen, wenig Kritik
Am 25. April fand im vollen Schulhaussaal ein öffentlicher Informationsabend statt. "Es war eine gute Veranstaltung mit reger Beteiligung", sagt Fischer. Es habe viele Fragen gegeben, Kritik sei kaum geäussert worden. Wichtig ist Fischer: "Der Ortsbildschutz ist keine Käseglocke. Es ist vieles möglich. Es lohnt sich aber, schon vor Beginn eines Projekts das Gespräch mit den Verantwortlichen der Verwaltung zu suchen und sich über Vorgaben zu informieren. So spart man Zeit und Geld."
Die Entwürfe des Baureglements und des Zonenplans können bis am 22. Mai auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. In der Zeit der Mitwirkung können alle, die möchten, Einwendungen und Anregungen einreichen.
Mit den neuen Gesetzen soll die Entwicklung nach innen gefördert werden, der Ausdehnung der Bauzonen sind enge Grenzen gesetzt Doch auch bei der inneren Entwicklung ist Häutligen nicht ganz frei. Das Dorf ist im Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder von nationaler Bedeutung aufgeführt. Es ist zwar Baugebiet, es gelten aber besondere Anforderungen an die Bau- und Aussenraumgestaltung.
Potenzial im Ortskern
Die Gemeinde hat nun potenzielle Entwicklungsstandorte ausgelotet. Fündig wurde sie vor allem in der Umnutzung von heute nicht mehr landwirtschaftlich genutzten Bauten im Ortskern.
Drei bestehende Hofgruppen schlägt der Gemeinderat konkret zur Einzonung vor. Eine davon liegt am Haldenweg, zwei am Wolfmattweg. Zusätzlich möchte die Gemeinde eine Parzelle an der Konolfingenstrasse einzonen, dorfauswärts links, direkt anschliessend an bestehende neuere Häuser. An der Konolfingenstrasse sieht Gemeindepräsident Peter Gäumann die Chancen, dass der Kanton die Einzonung bewilligt, allerdings als gering an. "Das steht eher auf wackligen Füssen", gibt er zu.
Eine weitere Aufgabe, welche die Ortsplanungsrevision erfüllen muss, ist die Landschaftsplanung. Unter anderem legt die Gemeinde Landschaftsschongebiete mit und ohne Bauverbot fest. Ein solches Schongebiet befindet sich zum Beispiel auf dem Rütteli, dem höchsten Punkt von Häutligen. "In diesem Gebiet herrscht ein Bauverbot", erklärt Urs Fischer. Der Geschäftsinhaber der Thuner Planungsfirma Lohner und Partner ist Ortsplaner der Gemeinde Häutligen. Bei einem Schongebiet gehe es in erster Linie darum, dass es "offen" bleibe, es dürfe aber, im Unterschied zu einem Schutzgebiet, landwirtschaftlich ohne Einschränkungen bewirtschaftet werden.
Die Eiche, die auf dem Rütteli steht, wird als schützenswertes Naturobjekt festgelegt. Sie darf nicht gefällt werden.
Viele Fragen, wenig Kritik
Am 25. April fand im vollen Schulhaussaal ein öffentlicher Informationsabend statt. "Es war eine gute Veranstaltung mit reger Beteiligung", sagt Fischer. Es habe viele Fragen gegeben, Kritik sei kaum geäussert worden. Wichtig ist Fischer: "Der Ortsbildschutz ist keine Käseglocke. Es ist vieles möglich. Es lohnt sich aber, schon vor Beginn eines Projekts das Gespräch mit den Verantwortlichen der Verwaltung zu suchen und sich über Vorgaben zu informieren. So spart man Zeit und Geld."
Die Entwürfe des Baureglements und des Zonenplans können bis am 22. Mai auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. In der Zeit der Mitwirkung können alle, die möchten, Einwendungen und Anregungen einreichen.