Ortsplanungsrevision Mirchel: Öffentliches Mitwirkungsverfahren
Mirchel
Der Gemeinderat bringt gestützt auf Art. 58 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Ortsplanungsrevision der Gemeinde Mirchel zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.
Die Unterlagen liegen vom 9. Oktober bis 7. November 2014 zur Einsicht in der Gemeindeverwaltung Mirchel öffentlich auf.
Eine Orientierungsversammlung findet am Donnerstag, 23. Oktober 2014, 20.00 Uhr, im Schulhaus Mirchel, statt. Die Gemeindevertreter und der Ortsplaner werden Ihnen die Planungsgrundlagen vorstellen. Wir laden alle interessierten Personen herzlich zu dieser Versammlung ein.
Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an den Gemeinderat, 3532 Mirchel, zu richten.
Die Unterlagen liegen vom 9. Oktober bis 7. November 2014 zur Einsicht in der Gemeindeverwaltung Mirchel öffentlich auf.
Eine Orientierungsversammlung findet am Donnerstag, 23. Oktober 2014, 20.00 Uhr, im Schulhaus Mirchel, statt. Die Gemeindevertreter und der Ortsplaner werden Ihnen die Planungsgrundlagen vorstellen. Wir laden alle interessierten Personen herzlich zu dieser Versammlung ein.
Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an den Gemeinderat, 3532 Mirchel, zu richten.
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Erstellt:
09.10.2014
Geändert: 16.10.2014
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