Münsingen - Ortsplanungsrevision in zweiter Auflage

Die Akten zur Orstplanungsrevision Münsingen liegen seit dieser Woche ein zweites Mal auf. Die erste Auflage war im April, danach gingen die Dokumente zur zweiten Vorprüfung zum Kanton. Nun sind die daraus hervorgegangenen Änderungen aufgelegt.

Isabelle Berger, info@bern-opst.

"Während der ersten Auflage im Frühling gingen 25 Einsprachen ein", teilt die Gemeinde Münsingen mit. Vom 2. Juni bis 5. Juli fanden Verhandlungen mit den Einsprechenden statt. "Sechs Einsprachen wurden bisher zurückgezogen. Sechs weitere Einsprechende stellen den Rückzug nach Anpassungen im Baureglement oder auf den Zonenplänen in Aussicht", so die Gemeinde.

 

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) des Kantons Bern habe die bereinigte Nutzungsplanung nochmals geprüft. "Es hat die aufgrund der ersten Vorprüfung von der Gemeinde vorgenommen Änderungen positiv gewürdigt", schreibt die Gemeinde. Die wenigen sich aus der zweiten Vorprüfung ergebenden Anpassungen würden in der zweiten Auflage bereinigt. "Damit liegt nun eine fundierte und vom Kanton bestätigte Grundlage für den Antrag an das Parlament vor."

 

Korrekturen in Baureglement und auf Zonenplänen

Aufgrund der Ergebnisse der Einspracheverhandlungen sowie dem Vorprüfungsbericht werden gemäss der Gemeinde Korrekturen im Baureglement und auf den Zonenplänen notwendig. "Einsprachen und Rechtverwahrungen können nur noch gegen die aufgelegten Änderungen erhoben werden."

 

Laut der Website der Gemeinde Münsingen rechnet diese Anfang bis Mitte 2022 mit der Genehmigung der Ortsplanungsrevision durch den Kanton.

 

[i] Die Akten liegen vom 19. August bis 20. September bei der Abteilung Bau, Thunstrasse 1, 3110 Münsingen öffentlich auf. Sämtliche Dokumente können auch auf der Website der Gemeinde eingesehen werden. Die Abteilung Bau beantwortet Fragen am Schalter, per Telefon oder E-Mail: muensingen2030@muensingen.ch und 031 724 52 20.


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Erstellt: 25.08.2021
Geändert: 25.08.2021
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