Ortsplanung Linden: Gemeinde verliert vor Verwaltungsgericht

Die neue Ortsplanung von Linden kann nicht umgesetzt werden. Das bernische Verwaltungsgericht hat eine weitergezogene Beschwerde gutgeheissen. Der Gemeinderat von Linden prüft einen Weiterzug ans Bundesgericht.

Res Reinhard, info@reinhards.ch
Mit seinem Entscheid hat das Verwaltungsgericht die Verfügungen und Urteile des Regierungsstatthalteramtes Schlosswil, des Kantonalen Amtes für Gemeinden und Raumordnung und der Justiz- und Kirchendirektion des Kantons Bern aufgehoben.

Die Ortsplanung von Linden ist somit nicht genehmigt. Dieser Entscheid habe nachhaltige Entwicklungsfolgen für die Einwohnergemeinde Linden, schreibt der Gemeinderat in einer Medienmitteilung. Gemeindepräsidentin Ruth Linder sagte in einer ersten Stellungnahme gegenüber BERN-OST, mit dem Entscheid sei ihrer Gemeinde die Möglichkeit genommen worden, moderat zu wachsen oder die Einwohnerzahl zumindest halten zu können.

Die vom Verwaltungsgericht gutgeheissene Beschwerde richtet sich gegen die gesamte Ortsplanungsrevision mit den vorgesehenen Einzonungen.

Der Gemeinderat wird laut Ruth Linder nun über das weitere Vorgehen beraten. Die Gemeindepräsidentin: "Auch ein Weiterzug ans Bundesgericht ist denkbar."

www.linden.ch

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Erstellt: 08.03.2011
Geändert: 08.03.2011
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