Ortsdurchfahrt Münsingen: Nun folgt die politische Nagelprobe

Das Bundesgericht hat entschieden: Die geplante Tempo-30-Zone in Münsingen ist rechtens. Der TCS ist mit einer Beschwerde abgeblitzt. Der juristische Kampf um die Ortsdurchfahrt ist zu Ende – der politische steht bevor.

Sandra Rutschi / Berner Zeitung BZ
Dieser Entscheid des Bundesgerichtes sei «enorm wichtig» für Münsingen. Das sagt Hansruedi Schönenberg (FDP). Er ist der fürs Bauwesen zuständige Gemeinderat in der aaretaler Zentrumsgemeinde. In letzter Instanz wies das Bundesgericht eine Beschwerde des TCS Sektion Bern ab. Der Touring Club hatte sich jahrelang durch verschiedene Instanzen hindurch gegen die geplante Tempo-30-Zone im Projekt Ortsdurchfahrt Münsingen gewehrt (siehe Kasten).

«Dieser letzte Entscheid löst eine Blockade», sagt Gemeinderat Schönenberg. «Denn wir müssen erst das Verkehrsproblem lösen, bevor wir in Münsingen weiter bauen können.» So wurde zum Beispiel eine Überbauung im Waletal an der Urne von den Stimmberechtigten bachab geschickt – nicht zuletzt deshalb, weil die Zufahrt von der Durchfahrtsstrasse zum Bärenstutz einen heiklen Verkehrsknoten darstellt.

Stau und alte Leitungen

Primär ist der Stau das Problem im Zentrum Münsingens. Täglich fahren 17 300 Autos durch den Ortskern. Zu Stosszeiten brauchen Autofahrer Geduld. Mit einer neuen Ortsdurchfahrt soll dies ändern. «Bei Tempo 30 fliesst der Verkehr konstanter. Die Situation ist sicherer, gerade auch für den Langsamverkehr», nennt Schönenberg die Vorteile einer solchen Zone.

Aber nicht nur der Verkehrsfluss, die Sicherheit und neue Überbauungen in Münsingen hängen mit der neuen Ortsdurchfahrt zusammen – auch die Stromleitungen sowie Wasser- und Abwasserkanäle, die sich unter der Strasse befinden. Diese sollten laut Schönenberg dringend saniert werden. Mit ein Grund, weshalb er sich über den Entscheid aus Lausanne freut. «Wir wollen die Strasse und die Werkleitungen gleichzeitig erneuern, damit wir nicht zweimal den Belag aufreissen müssen.»

Zu diesem Zweck werden die Gemeinde Münsingen und der Kanton Bern auch weiterhin zusammenarbeiten – obschon seit 2009 fürs Strassenprojekt bloss noch der Kanton zuständig ist. Zuvor war auch die Gemeinde zu vierzig Prozent beteiligt.

Seit zwei Jahren sistiert

Der Grosse Rat des Kantons Bern hatte die Kreditvorlage von 12 Millionen Franken im Jahr 2008 zurückgewiesen und eine Überarbeitung des Strassenplans verlangt – unter anderem weil die Beschwerde des TCS hängig war. Seither liegt das Projekt Ortsdurchfahrt Münsingen beim Kanton auf Eis.

«Wir müssen nun das Vorhaben neu beurteilen», sagt Kantonsoberingenieur Stefan Studer. Für ihn ist klar, dass bezüglich Belagsarbeiten und Werkleitungen Handlungsbedarf besteht. «Und es braucht auch Massnahmen, um den Verkehrsfluss zu verbessern», so Studer. Wie aber ein allfälliges neues Projekt aussehen oder wie viel dieses kosten würde, kann er zurzeit noch nicht sagen.

«Das Projekt hat Mängel»

So erfreut Gemeinde und Kanton auf den Entscheid reagieren, so enttäuscht ist man beim TCS Sektion Bern. «Juristisch ist der Fall nun abgeschlossen», sagt Geschäftsführer Jean-Marc Fries, «politisch aber nicht».

Der Touring Club ist nach wie vor der Meinung, dass das Projekt Mängel aufweist. «Die Verkehrssituation wird unklar, weil normalerweise in einer Tempo-30-Zone Rechtsvortritt herrscht. In Münsingen würde dies aber nicht der Fall sein», argumentiert Fries. Das könne zu Unsicherheiten und gefährlichen Situationen führen. Der TCS wartet nun ab, wie der Kanton die Ortsdurchfahrt Münsingen überarbeitet.

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Erstellt: 02.10.2010
Geändert: 02.10.2010
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