Oppligen - Baut der Kanton viel zu teuer?

105 Stunden Planungsaufwand für 25 Meter Lärmschutzwand: Das steht in keinem Verhältnis, findet der Oppliger Gemeinderat. Er weigert sich, dem Kanton den vollen Beitrag für den Bau einer solchen Wand zu bezahlen.

Marco Zysset, Berner Zeitung BZ
25 Meter lang und 2,30 Meter hoch ist die Lärmschutzwand an der Oppliger Dorfstrasse. Für den Gemeinderat ist das Objekt zur Klagemauer geworden. «Hier wird der Steuerzahler betrogen», wettert Urs Iseli, Bauvorsteher der Gemeinde im Kiesental. Der Grund seiner Aufregung ist die Kostenaufstellung für die Lärmschutzwand. Von insgesamt 52700 Franken entfallen sage und schreibe 13550 Franken oder 26 Prozent für Architektur- und Ingenieurarbeiten. «Die Gesamtsumme hat uns im Gemeinderat stutzig gemacht», sagt Iseli. «Deshalb haben wir eine genaue Kostenaufstellung verlangt.»

105 Stunden Planung
 
Diese hat der zuständige Oberingenieurkreis II auch geliefert – der Unmut des Oppliger Gemeinderates wurde damit aber nicht beschwichtigt. Im Gegenteil: Die Tatsache, dass das beauftragte Büro 30 Stunden Aufwand für den Architekten und 75 Stunden Aufwand für Ingenieurarbeiten in Rechnung stellt, löst nicht nur bei Bauvorsteher Iseli Kopfschütteln aus, sondern auch bei Gemeindepräsidentin und Finanzvorsteherin Marianne Nyffenegger. «Das sind rund zweieinhalb Arbeitswochen», sagt sie. «Ich kann mir schlicht nicht vorstellen, was es für eine solche Wand, die allen Normen entspricht, so lange zu planen gibt.» Gleichzeitig betont Nyffenegger, es gehe nicht darum, dass die Gemeinde Oppligen nicht bereit sei, ihren Anteil an den Kosten zu übernehmen. «Aber wenn Steuergelder verschleudert werden, müssen wir uns wehren», ist sie überzeugt.

«Gäbe günstigere Lösung»
 
Der Gemeinderat von Oppligen hat deshalb entschieden, von den 10545 Franken, welche er von den Gesamtkosten übernehmen müsste, 1000 Franken zurückzubehalten. Unterstützung erhält der Rat auch von anderen Architekten. Matthias Zellweger, Geschäftsführer der Thuner Zellweger Architekten AG, ist überzeugt: «Da gäbe es günstigere Lösungen.» Denn: «Bei einer Lärmschutzwand handelt es sich in der Regel um ein Normprodukt, das einen minimalen Aufwand mit sich bringt.» Grundsätzlich sollten solche Kleinobjekte nur nach effektivem Stundenaufwand verrechnet werden, sagt Zellweger.

«Branchenübliche» Beträge
 
Peter Bähler, beim Oberingenieurkreis II zuständig für die Lärmschutzwand in der Dorfstrasse, betrachtet den Unmut in Oppligen derweil gelassen: «Wir betrachten den ausstehenden Betrag als geschuldet; das wird seinen ganz normalen Lauf nehmen.» Sprich: Es wird gemahnt und später allenfalls sogar betrieben. Zu den Vorwürfen der überhöhten Kosten für Architektur- und Ingenieurarbeiten sagt Bähler: «Diese Angaben werden laufend überprüft, etwa anhand der gültigen SIA-Tarif-Normen oder anhand der Stundenabrechnungen, die wir jeweils erhalten.» Im Fall von Oppligen seien die verrechneten Beiträge «branchenüblich». Zudem sei es so, dass dieser Aufwand bei kleinen Wänden ähnlich hoch sei wie bei grösseren Projekten. Die Abrechnungen für andere, ähnliche Wände würden zeigen, dass der Planungsaufwand in Oppligen «absolut im Rahmen des Üblichen» sei. «Die Einpassung der Wand in die lokalen Verhältnisse, die Berechnungen und Planungen im Stahlbau, für die Statik oder die Armierungspläne nehmen einfach eine gewisse Zeit in Anspruch.»
 
Ausschreibung wäre teurer
 
Peter Bähler vom Oberingenieurkreis glaubt zwar, dass eine öffentliche Ausschreibung für derartige Projekte günstigere Preise zur Folge haben könnten als im praktizierten Submissionsverfahren. Aber: «Dafür würde der Verwaltungsaufwand zur Überprüfung der Eingaben massiv zunehmen – was ein Projekt am Ende zusätzlich verteuern könnte.» Zu guter Letzt betont Bähler: «Wir haben in den letzten Jahren oft gesehen, was passiert, wenn ein billiger Ingenieur schlechte Arbeit leistet. Die Folge ist einfach: Die Kosten in der Ausführung eines Baus steigen.»>

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Erstellt: 24.09.2009
Geändert: 24.09.2009
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