Oppligen - Anwohner fürchten wegen Brandruine um Sicherheit

In Oppligen brannte vor eineinhalb Jahren ein Mehrfamilienhaus. Die Brandruine verwahrlost zusehends.Anwohner fürchten um ihre Sicherheit, doch die Gemeinde weist die Verantwortung von sich.

NLA, 20minuten

Das Mehrfamilienhaus an der Bernstrasse in Oppligen brannte im Oktober 2016 komplett nieder. Die Brandruine wurde nie abgebrochen, das Gerippe des Hauses gammelt seit bald eineinhalb Jahren vor sich hin.

«Verbrannte Teile, Asche und Isolationsmaterial fliegen in der Gegend herum», sagt Leser-Reporterin Monika Weibel aus Oppligen zu 20 Minuten. «Für Passanten und den Verkehr ist das äusserst gefährlich, wie lange soll das noch so weitergehen?»

 

Eigentümer musste Dach mehrmals neu sichern

Eigentümer des Gebäudes ist Werner Gerber. Laut ihm ist alles gesichert. «Das Dach ist ja abgedeckt, ich glaube nicht, dass dort Teile rumfliegen können.» Nach dem Brand habe er umgehend die Auflagen der Gebäudeversicherung umgesetzt. «Innerhalb von drei Tagen war das Haus gesichert», schildert Gerber. 

Aber er räumt ein, dass er tatsächlich mehrere Male habe neue Sicherheitsmassnahmen ergreifen müssen. «Der Schutz fürs Dach musste neu angebracht werden, das ist richtig.»

Was sagt die Gemeinde?

Im Kanton Bern schreibt die Gebäudeversicherung vor, wie nach einem Brand die Ruine zu sichern ist. Diese Auflagen muss der Eigentümer umsetzen – so wie es Gerber korrekt tat.

Danach kontrolliert jedoch keine Behörde mehr, ob das Gebäude in den folgenden Monaten und Jahren auch sicher bleibt. «Der Eigentümer ist zuständig für die Sicherheit seines Hauses», sagt Kaspar Ryser, Gemeindeschreiber von Oppligen. 

Die kommunale Baupolizei schreite lediglich ein, wenn es Beschwerden aus der Bevölkerung gebe. «Eine solche ging in diesem Fall aber nicht bei uns ein», sagt Ryser. «Wenn tatsächlich Teile rumgeflogen sind, dann wahrscheinlich bei einem der letzten zwei Stürme. Aber das kann bei jedem Haus passieren.»

Abriss steht in Planung

Werner Gerber besitzt unterdessen eine Bewilligung für den Abriss Ende 2018. Es stehe ein Neubau in Planung. «Nach dem Abriss werden wir dort neue Liegenschaften bauen. Ob ein oder zwei Häuser, ist aber noch unklar», so Gerber. 

Dass die Ruine so lange unberührt am Strassenrand steht, habe seine Gründe, sagt Gerber. Der Neubau koste viel und dessen Planung sei komplex, so sei die Verzögerung des Wiederaufbaus entstanden. 

Ruine muss nach fünf Jahren weg

Gemäss Gebäudeversicherung Bern (GVB) beträgt die höchstmögliche Wiederherstellungsfrist fünf Jahre. Das heisst: In diesen fünf Jahren muss die Ruine abgerissen und ein neues Haus gebaut werden. So soll verhindert werden, dass abgebrannte Häuser jahrelang vor sich hingammeln.

«Wir empfehlen im Interesse der Eigentümer, den Wiederaufbau nach dem Schadensereignis so rasch wie möglich anzugehen», so die GVB. Denn: nach Ablauf der Frist reduziere sich der Entschädigungsanspruch markant. Statt dem Wert, der das Haus vor dem Brand hatte, erhält der Eigentümer nach Ablauf der fünf Jahre von der Versicherung nämlich nur noch das, was die Ruine wert ist.

Elektro-Rechaud war schuld am Brand von Oppligen

Gemäss Ermittlungen durch das Dezernat Brände und Explosionen war der Brand in Oppligen übrigens auf ein Fehlverhalten zurückzuführen. Die Ermittler gehen davon aus, dass die Feuersbrunst durch die Entsorgung von glimmendem Material ab einem Elektro-Rechaud in einem Zimmer verursacht wurde. Die Mieter blieben unverletzt.


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Erstellt: 31.01.2018
Geändert: 31.01.2018
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