Öffentliche Auflage zur Änderung der Überbauungsordnung Autoverwertung vom 8. November 1993
Oberdiessbach
Der Gemeinderat Oberdiessbach bringt gestützt auf Artikel 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Änderung zur Überbauungsordnung Autoverwertung vom 8. November 1993 zur öffentlichen Auflage.
Die Änderungen, bestehend aus dem angepassten Überbauungsplan und den angepassten Überbauungsvorschriften sowie dem Vorprüfungsbericht des Amtes für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern, liegen vom 16. August bis 17. September 2012 während den ordentlichen Öffnungszeiten in der Bauverwaltung Oberdiessbach, Gemeindeplatz 1, öffentlich auf.
Während der Auflagefrist, d.h. bis am 17. September 2012, kann schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung erhoben werden. Die Eingaben sind an den Gemeinderat, Gemeindeplatz 1, 3672 Oberdiessbach, zu richten.
Oberdiessbach, 8. August 2012
Die Änderungen, bestehend aus dem angepassten Überbauungsplan und den angepassten Überbauungsvorschriften sowie dem Vorprüfungsbericht des Amtes für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern, liegen vom 16. August bis 17. September 2012 während den ordentlichen Öffnungszeiten in der Bauverwaltung Oberdiessbach, Gemeindeplatz 1, öffentlich auf.
Während der Auflagefrist, d.h. bis am 17. September 2012, kann schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung erhoben werden. Die Eingaben sind an den Gemeinderat, Gemeindeplatz 1, 3672 Oberdiessbach, zu richten.
Oberdiessbach, 8. August 2012
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Erstellt:
16.08.2012
Geändert: 16.08.2012
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