Oberthal - Ziele der Planung verfehlt
Die Emmentaler Gemeinde Oberthal – geprägt von Streusiedlungen – möchte den Bevölkerungsrückgang dank neuen Bauzonen stoppen. Doch dabei kommen ihr die Interessen der Landwirtschaft in die Quere.
Elsbeth Wagner / Berner Zeitung BZ
Allein zwischen den Jahren 2000 und 2009 hat die Gemeinde Oberthal 48 Einwohnerinnen und Einwohner verloren. Heute schwankt die Einwohnerzahl um rund 800 Personen. Um diesen Rückgang zu stoppen, sollten im Rahmen der Ortsplanungsrevision neue Bauzonen geschaffen werden. «Wir haben im ganzen Gemeindegebiet Zonen bezeichnet, die sich allenfalls für eine Überbauung geeignet hätten», erklärte Gemeinderat Michael Röthlisberger an der Gemeindeversammlung. Trotz intensiven Gesprächen mit den Landbesitzern aber seien diese Absichten mit einer Ausnahme gescheitert. Die Grundeigentümer hätten keine Bereitschaft für Einzonungen gezeigt.
18 Wohnungen genehmigt
Die Ausnahme heisst Möschberg-West und grenzt unmittelbar an überbautes Gebiet der Gemeinde Grosshöchstetten. Die jetzt an der Gemeindeversammlung mit nur zwei Gegenstimmen beschlossene Einzonung umfasst 10 000 Quadratmeter und bietet Platz für zwei Häuserzeilen mit rund 18 Wohneinheiten. «Damit können wir ein bestehendes Baugebiet mit vorhandener Infrastruktur ergänzen», stellte Planer Kurt Kilchhofer fest.
Um Spekulationen zu verhindern, wurde mit den Grundeigentümern ein Erschliessungsvertrag abgeschlossen, der auch ein Kaufrecht zugunsten der Gemeinde beinhaltet; sie kann das Kaufrecht an einen Erwerber übertragen. Insgesamt soll Oberthal gemäss Vertrag einen Infrastrukturbeitrag von 1,5 Millionen Franken erhalten.
Mit der Einzonung von Möschberg-West hat die Gemeinde ihr Ziel, die im kantonalen Richtplan vorgesehene Baulandreserve von 2,1 Hektaren auszuschöpfen, nicht erreicht. Hinzu kommt, dass Kinder aus Möschberg-West die viel näher gelegenen Schulen in Grosshöchstetten besuchen und so die heute noch 48-köpfige Realschule von Oberthal nicht «aufstocken» werden.
Neue Weilerzone
Neu geschaffen wurde die Weilerzone Möschberg, die heute in der Landwirtschaftszone liegt. Mit dieser Umzonung wird es möglich, das vorhandene Bauvolumen in landwirtschaftlichen Bauten für Wohnen und mässig störendes Gewerbe zu nutzen. Zusätzlicher Wohnraum darf indessen nur dort geschaffen werden, wo bereits eine Wohnung besteht.
Das übrige Gemeindegebiet wird im kantonalen Richtplan als Streusiedlungsgebiet bezeichnet. Das heisst, die Umnutzung von nicht mehr landwirtschaftlich genutzten Gebäuden ist nur mit Ausnahmebewilligungen möglich.
18 Wohnungen genehmigt
Die Ausnahme heisst Möschberg-West und grenzt unmittelbar an überbautes Gebiet der Gemeinde Grosshöchstetten. Die jetzt an der Gemeindeversammlung mit nur zwei Gegenstimmen beschlossene Einzonung umfasst 10 000 Quadratmeter und bietet Platz für zwei Häuserzeilen mit rund 18 Wohneinheiten. «Damit können wir ein bestehendes Baugebiet mit vorhandener Infrastruktur ergänzen», stellte Planer Kurt Kilchhofer fest.
Um Spekulationen zu verhindern, wurde mit den Grundeigentümern ein Erschliessungsvertrag abgeschlossen, der auch ein Kaufrecht zugunsten der Gemeinde beinhaltet; sie kann das Kaufrecht an einen Erwerber übertragen. Insgesamt soll Oberthal gemäss Vertrag einen Infrastrukturbeitrag von 1,5 Millionen Franken erhalten.
Mit der Einzonung von Möschberg-West hat die Gemeinde ihr Ziel, die im kantonalen Richtplan vorgesehene Baulandreserve von 2,1 Hektaren auszuschöpfen, nicht erreicht. Hinzu kommt, dass Kinder aus Möschberg-West die viel näher gelegenen Schulen in Grosshöchstetten besuchen und so die heute noch 48-köpfige Realschule von Oberthal nicht «aufstocken» werden.
Neue Weilerzone
Neu geschaffen wurde die Weilerzone Möschberg, die heute in der Landwirtschaftszone liegt. Mit dieser Umzonung wird es möglich, das vorhandene Bauvolumen in landwirtschaftlichen Bauten für Wohnen und mässig störendes Gewerbe zu nutzen. Zusätzlicher Wohnraum darf indessen nur dort geschaffen werden, wo bereits eine Wohnung besteht.
Das übrige Gemeindegebiet wird im kantonalen Richtplan als Streusiedlungsgebiet bezeichnet. Das heisst, die Umnutzung von nicht mehr landwirtschaftlich genutzten Gebäuden ist nur mit Ausnahmebewilligungen möglich.