Oberthal - Nicht die Worte, sondern die Augen zeigten seine Reue

14 Monate bedingt nach tödlichem Unfall bei Oberthal: Der fehlbare Lenker war arg betrunken.

Stephan Künzi, Berner Zeitung BZ

Grosse Worte scheinen nicht die Sache des jungen Autofahrers zu sein, der gestern vor Richterin Salome Krieger in Bern erscheinen musste. Im Verlauf der Verhandlung sagte er zwar: Die Gedanken an den Unfall seien «sicher nicht schön, sie werden mich mein ganzes Leben lang begleiten und beschäftigen». Und am Schluss gab er das Versprechen ab: «Diesen Fehler werde ich nie mehr machen.»

 

Aber Worte des Bedauerns oder gar der Entschuldigung mit Blick auf die beiden Opfer? Sie kamen dem Angeklagten, der in den ländlichen Ausläufern des Emmentals zu Hause ist, nicht über die Lippen.

 

Dabei endete der Fehler, von dem er sprach, im Dezember 2016 in einer Tragödie. Nach einem feuchtfröhlichen Nachmittag, an dem er Bier um Bier gekippt hatte, fuhr der junge Mann von Oberthal nach Zäziwil. In einer Rechtskurve geriet er nach links und krachte frontal in ein korrekt entgegenkommendes Auto – zurück blieben dort ein schwer verletzter Lenker und ein toter Beifahrer.

 

Beim Alkoholtest stellte sich heraus: Der Unfallverursacher hatte satte 2,48 Promille intus. «Niemand, der im normalem Rahmen Alkohol trinkt, setzt sich in diesem Zustand ins Auto», stellte Krieger gestern fest. Und folgerte: «Sie haben damals wohl regelmässig zu viel getrunken.»

 

Staatsanwalt zweifelt

Dennoch stimmte sie dem Strafmass zu, das Staatsanwaltschaft und Verteidigung in diesem abgekürzten Verfahren zuvor ausgehandelt hatten. Sie verurteilte den jungen Mann zu 14 Monaten bedingt bei einer Probezeit von zwei Jahren und brummte ihm die Verfahrenskosten von gut 10 000 Franken auf. Dazu kommen, wie sie weiter ausführte, über 4000 Franken für die Verteidigung sowie «hohe Kosten» aus den Zivilforderungen des Opfers. «Sie müssen jahrelang Schulden abzahlen.»

 

Die Richterin liess durchblicken, dass sie den Deal mit gutem Gewissen so absegnete. Nicht nur, weil sie dem Angeklagten abnahm, dass er nur noch ganz selten ein bisschen und vor einer Autofahrt überhaupt keinen Alkohol mehr trinkt. An die Adresse des Staatsanwalts, den die kargen Sätze der Reue leise zweifeln liessen, sagte sie nämlich: «Es gibt Leute, denen es nicht gegeben ist, sich perfekt auszudrücken.» In den Augen des jungen Mannes habe sie aber gesehen, wie ernst es ihm sei. «Ich spürte es deutlich.»


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Erstellt: 04.09.2019
Geändert: 06.09.2019
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