Oberhünigen - Mehr Kompetenzen und mehr Lohn für den Gemeinderat
Die Gemeindeversammlung Oberhünigen hat vergangene Woche einem neuen Personalreglement zugestimmt. Dieses sieht unter anderem höhere Entschädigungen für die Mitglieder des Gemeinderats vor.
Das neue Reglement tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. Neu erhält der Gemeindepräsident eine jährliche Entschädigung von 4'000 Franken (bisher 3'000), der Vizepräsident von 2’500 Franken (bisher 1'500) und die übrigen Mitglieder von 2'000 Franken (bisher 1’200). Wie der Botschaft zur Gemeindeversammlung zu entnehmen ist, seien die Ansätze im Vergleich zu anderen, kleineren Gemeinden bisher sehr tief gewesen. Zudem müssten sich die Gemeinderats-Mitglieder mit zunehmend komplizierteren und umfangreicheren Geschäften auseinandersetzen, was eine hohe zeitliche Belastung und eine grosse Verantwortung mit sich bringt.
«Das Personalreglement wurde vor allem angepasst, um dem Gemeinderat verschiedene Kompetenzen zuzuweisen, und damit der Gemeinderat künftig die Löhne und Entschädigungen für Gemeindeangestellte selber festsetzen kann», ergänzt Gemeindeschreiberin Marlis Lanz auf Anfrage. Unter die neuen Kompetenzen fällt auch die Erhöhung der Gemeindewerk-Ansätze. Auf das kommende Jahr hin werden diese gemäss Beschluss des Gemeinderats von 22.00 auf 25.40 Franken pro Stunde (Normalansatz) und von 25.00 auf 28.20 Franken pro Stunde (Fachansatz) erhöht.
Die neuen Jahres-Entschädigungen und Gemeindewerk-Ansätze sind im Budget 2018 bereits berücksichtigt worden. Aufgrund von Durchschnittswerten der in den letzten Jahren geleisteten Stunden geht der Gemeinderat von einer Mehrbelastung von etwa 8'000 Franken pro Jahr aus.