Oberdiessbach: Inkraftsetzung von Gemeindeerlassen

Oberdiessbach

Gestützt auf den Beschluss des Gemeinderates vom 13. Dezember 2017 tritt der revidierte Gebührentarif zum Wasserversorgungsreglement Bleiken rückwirkend auf 1. Januar 2017 in Kraft. Die Anpassung betrifft Art. 4, temporäre Wasserbezüge.

Der Erlass kann bei der Gemeindeschreiberei Oberdiessbach bezogen werden und ist unter www.oberdiessbach.ch verfügbar.

Statistik

Erstellt: 21.12.2017
Geändert: 21.12.2017
Klicks heute:
Klicks total: