Oberdiessbach: Inkraftsetzung von Gemeindeerlassen
Oberdiessbach
Gestützt auf den Beschluss des Gemeinderates vom 13. Dezember 2017 tritt der revidierte Gebührentarif zum Wasserversorgungsreglement Bleiken rückwirkend auf 1. Januar 2017 in Kraft. Die Anpassung betrifft Art. 4, temporäre Wasserbezüge.
Der Erlass kann bei der Gemeindeschreiberei Oberdiessbach bezogen werden und ist unter www.oberdiessbach.ch verfügbar.
Der Erlass kann bei der Gemeindeschreiberei Oberdiessbach bezogen werden und ist unter www.oberdiessbach.ch verfügbar.
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Erstellt:
21.12.2017
Geändert: 21.12.2017
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