Oberdiessbach - Siebeneinhalb Jahre für Tötungsdelikt

Der 46-jährige Mann, der vor einem Jahr in Oberdiessbach seine Ehefrau erstach, muss für siebeneinhalb Jahre hinter Gitter. Das Kreisgericht Konolfingen in Schlosswil hat ihn am Freitag wegen vorsätzlicher Tötung verurteilt.

SDA / Martin Christen, martinchristen@gmx.ch
Der marokkanisch-schweizerische Doppelbürger erstach im September 2007 seine Ehefrau, nachdem ihm diese erklärte hatte, sie habe einen neuen Bekannten. Er solle die gemeinsame Wohnung verlassen.

Unmittelbar vor der Tat telefonierte die Frau mit ihrem Bekannten. Als der Ehemann ihr den Hörer entriss, um mit dem Mann zu sprechen, holte die Frau in der Küche ein Messer. Sie wollte das Telefon zurück. Schliesslich legte sie das Messer auf den Tisch, er das Telefon.

An alles weitere könne er sich nicht erinnern, sagte der Angeklagte diese Woche vor Gericht. Er habe bei der Tat die Besinnung verloren, sei nicht mehr sich selber gewesen. Mehrmals brach er während des Prozesses in Tränen aus und beteuerte, er bereue die Tat bitterlich.

Nach der Tat wollte er sich selber umbringen, brachte sich Stichverletzungen bei und stürzte sich vom Balkon. Schwer verletzt überlebte er. Die beiden gemeinsamen Kinder hielten sich während der dramatischen Vorfälle im Kinderzimmer auf.

Das Kreisgericht kam nun zum Schluss, die Zurechnungsfähigkeit des Manns sei bei seiner Tat in mittlerem Grad vermindert gewesen. Er habe in einer heftigen Gemütserregung gehandelt. Diese sei aber nicht entschuldbar gewesen. Insofern komme der milder geahndete Straftatbestand des Totschlags nicht in Frage.

Das Gericht verurteilte den Mann deshalb wegen vorsätzlicher Tötung. Es blieb ein halbes Jahr unter dem Antrag des Staatsanwalts, der ebenfalls vorsätzliche Tötung für gegeben hielt. Die Verteidigung plädierte auf Totschlag und forderte eine fünfjährige Freiheitsstrafe.

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Erstellt: 19.09.2008
Geändert: 19.09.2008
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