Oberdiessbach - Grosses Schutzwaldprojekt oberhalb des Dorfes
Zwischen Hohliebe, Rain und Schlupf oberhalb von Oberdiessbach soll der Schutzwald verbessert werden. Das Projekt verursacht Kosten von rund 540'000 Franken. Das berichtet die am Freitag erscheinende Lokalzeitung "Gemeinde Information".
Martin Christen, martinchristen@gmx.ch
Die Zeitung schreibt: "Das kantonale Amt für Wald beabsichtigt unter der Leitung von Oberförster Ronald Bill und Revierförster Adrian Stettler, den Schutzwald zwischen Hohliebe, Rain und Schlupf zu verbessern."
Das Ziel: Mittels Durchforstung und Verjüngung soll die Schutzfunktion oberhalb der Wohnquartiere Rain und Hohliebe und oberhalb der viel befahrenen Kantonsstrasse Oberdiessbach-Konolfingen gesichert werden. Die betroffenen 15 Waldbesitzer haben eine Trägerschaft gegründet.
Das Schutzwaldprojekt verursacht laut "Gemeinde Information" Bruttokosten von rund 540'000 Franken. Der Gemeinderat unterstützt das Projekt administrativ und finanziell. Zur Deckung der Restkosten genehmigte der Gemeinderat 20'000 Franken. Weitere 20'000 Franken wurden als zinsfreies Darlehen gesprochen.
Laut "Gemeinde Information" soll mit den ersten Arbeiten im nächsten Frühling begonnen werden. Das Projekt bedarf laut Gemeinderat noch der Zustimmung der kantonalen und eidgenössischen Subventionsbehörden.
www.oberdiessbach.ch
Das Ziel: Mittels Durchforstung und Verjüngung soll die Schutzfunktion oberhalb der Wohnquartiere Rain und Hohliebe und oberhalb der viel befahrenen Kantonsstrasse Oberdiessbach-Konolfingen gesichert werden. Die betroffenen 15 Waldbesitzer haben eine Trägerschaft gegründet.
Das Schutzwaldprojekt verursacht laut "Gemeinde Information" Bruttokosten von rund 540'000 Franken. Der Gemeinderat unterstützt das Projekt administrativ und finanziell. Zur Deckung der Restkosten genehmigte der Gemeinderat 20'000 Franken. Weitere 20'000 Franken wurden als zinsfreies Darlehen gesprochen.
Laut "Gemeinde Information" soll mit den ersten Arbeiten im nächsten Frühling begonnen werden. Das Projekt bedarf laut Gemeinderat noch der Zustimmung der kantonalen und eidgenössischen Subventionsbehörden.
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