Oberdiessbach - Gemeinde wagt einen neuen Anlauf

Nach langem Hickhack in der Vergangenheit wagt Oberdiessbach nochmals einen Versuch mit der Überbauung des Kirchbühls.

Lilly Toriola, Thuner Tagblatt
Es ist eine Geschichte, die die Gemüter in Oberdiessbach schon seit Jahren erhitzt. Seit die Gemeinde das Kirchbühl 1992 im Rahmen der Ortsplanungsrevision als Zone mit Planungspflicht ausgeschieden hat, gingen die Wogen immer wieder hoch. Umstritten waren einerseits die Anzahl und der geringe Abstand zwischen den geplanten Bauten, andererseits die verkehrstechnische Erschliessung des künftigen Quartiers.

Nach einigem Hin und Her – einer gescheiterten Überbauungsordnung 2002, diversen Einsprachen, juristischen Gutachten und einem Verwaltungsgerichtsentscheid – ist die Realisierung des Projekts für die Gemeinde nun wieder in greifbare Nähe gerückt. Momentan liegt die überarbeitete Überbauungsordnung (ÜO) für das Bauland und die Erschliessung in der Gemeindeverwaltung auf.

Weniger und lockerer bauen

Die Gemeinde erhofft sich zum aktuellen Überbauungskonzept mehr Zustimmung aus dem Volk. «Wir haben im Vorfeld diverse Abklärungen bei den zuständigen Stellen wie Kanton oder Heimatschutz vorgenommen», sagt Oberdiessbachs Gemeindepräsident Hans Rudolf Vogt. Zudem sei die vorgesehene Nutzung jetzt moderater und sie würde sich auch besser in das am Hang gelegene Kirchbühl einfügen.

Das neue Überbauungskonzept sieht im oberen Teil mehrere Ein- und Doppeleinfamilienhäuser vor. Gleich unterhalb können künftig 18 Terrassenhäuser, statt wie früher geplant mehrere Ein- oder Doppeleinfamilienhäuser, gebaut werden. Damit soll laut dem Erläuterungsbericht die «bessere Einbettung der Bau kuben in die Topografie des Hanges» erreicht werden. Total dürfen künftig 30 Wohneinheiten realisiert werden. Ursprünglich waren für die begehrte Lage, mit Blick auf die Alpen, fast 40 vorgesehen.

Knackpunkt Erschliessung

Umstritten wird aber wohl weiterhin die Zufahrt in das neue Quartier sein. Nachdem in der Vergangenheit verschiedenste Varianten, darunter sogar ein Tunnel, diskutiert wurden, sieht die Gemeinde heute eine Erschliessung über den bestehenden Lärchenweg vor. Die bisherige Sackgasse muss dafür um rund 20 Meter in das künftige Quartier verlängert werden. Laut einem juristischen Gutachten ist dies die einzig sinnvolle Erschliessungsvariante. Für den Entscheid der Gemeinde war auch die «ideale topografische Lage» ausschlaggebend.

Bei der gescheiterten Überbauungsordnung von 2002 hatte die Gemeinde noch eine Zufahrt über den gleich neben dem Lärchenweg liegenden Grünmattweg vorgesehen.

Dagegen wehrten sich aber 28 Einsprecher. Die Befürchtung der Anwohner: mehr Verkehr und Lärm. Mit der heutigen Variante, die nur wenige Meter neben der ursprünglich vorgesehenen liegt, bleiben die Befürchtungen deshalb wohl bestehen. Oberdiessbachs Gemeindepräsident erwartet zwar wiederum Einsprachen, ist aber dennoch positiv eingestellt. «Es könnte keine bessere Variante geben», so Vogt.

Die Überbauungsordnung ZPP Nr. 3 Kirchbühl und die Überbauungsordnung Detail erschliessung Lärchenweg-Kirchbühl, die gleichzeitig als Baubewilligung gilt, liegen noch bis Montag in der Gemeindeverwaltung auf. Bisher sind laut Bauverwalter Hans Rudolf Beutler bereits mehrere Rechtsverwahrungen eingegangen. Die Gemeinde will allfällige Einspracheverhandlungen noch in diesem Jahr durchführen.

Ein Artikel aus dem

www.oberdiessbach.ch

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Erstellt: 11.10.2008
Geändert: 20.11.2008
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