Oberdiessbach - Einladung zur Gemeindeversammlung
Oberdiessbach
Montag, 8. Dezember 2014, 20.00 Uhr in der Aula Sekundarschule Oberdiessbach
Traktandenliste
1. Finanzplan 2015-2019. Orientierung und Kenntnisnahme
2. Voranschlag 2015. Genehmigung
3. Kreditabrechnungen. Kenntnisnahmen
3.1. Neubau Sportanlage Leimen
3.2. Umgestaltung/Sanierung Kirch-/Schulhausstrasse sowie Einmündung Freimettigenstrasse
3.3. Sekundarschulanlage. Energietechnische Sanierung und Innensanierung Klassentrakt
3.4. Sekundarschulanlage. Anschaffung Schulraumcontainer
3.5. Beteiligung an Heizwerk Oberdiessbach AG
4. Neubau Werkhof. Genehmigung Verpflichtungskredit
5. Gesamtsanierung Schulhausstrasse. Genehmigung Verpflichtungskredit
6. Schulraumplanung. Genehmigung Verpflichtungskredit für Vorprojekt Neubau Mehrzweckhalle und Umbau Sekundarschulanlage
7. Gemeindeordnung. Teilrevision betr. Strombeschaffung und Verordnungserlass
8. Verschiedenes
8.1. Verabschiedung Feuerwehrkader (U. Moser, J. Lüthi und F. Bürki)
Aktenauflage
Die Geschäftsunterlagen liegen bis 8. Dezember 2014 in der Gemeindeschreiberei öffentlich auf.
Beschwerderecht
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen einzureichen (Art. 63ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Teilnahme- und Stimmrecht
Alle seit drei Monaten in der Gemeinde angemeldeten Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, sind zur Versammlung eingeladen.
Protokoll
Das Protokoll liegt vom 18. Dezember 2014 während 30 Tagen in der Gemeindeschreiberei öffentlich auf. Während der Auflage kann Einsprache erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.
Beachten Sie auch die gemeinderätliche Botschaft im Informationsblatt Nr. 4/2014 vom November.
Der Gemeinderat
Erstellt:
06.11.2014
Geändert: 06.11.2014
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