Oberdiessbach - Der Überbauung Kirchbühl steht nichts mehr im Wege

Auch die zweite Beschwerde über die Enteignung im Kirchbühl wurde vom Bundesgericht abgewiesen. Die Baubewilligung dürfte in Kürze erfolgen.

pd / vjo, info@bern-ost.ch

Das Bundesgericht hat mit Entscheid vom 5. Januar die Beschwerde über die Enteignung im Kirchbühl abgewiesen", schreibt der Gemeinderat in einer Mitteilung. Die privaten Beschwerdeführer hatten den Quadratmeterpreis angefochten, der zuvor von der kantonalen Enteignungsschätzungskommission festgelegt worden war. "Zwei Landbesitzer, darunter eine Erbgemeinschaft, waren nicht einverstanden mit dem Quadratmeterpreis. Sie waren überzeugt, dass der Preis zu tief angesetzt sei", erklärt Gemeindeschreiber Oliver Zbinden.

 

Wertminderung befürchtet

 

Zudem hatten die Beschwerdeführer weitere Entschädigungen wegen des Wertverlusts der Restparzelle im Zusammenhang mit dem Strassenausbau gefordert. "Die Strasse, die zum Bauland führt, muss ausgebaut werden und wird über private Grunsstücke geführt. Die Landeigentümer verlangten dafür eine wesentlich höhere Entschädigung für ein betroffenes Grundstück", beschriebt Oliver Zbinden die Anligen der Beschwerdeführer. 

 

Das Bundesgericht hat auch diese Beschwerdepunkte vollumfänglich abgewiesen und damit den vorinstanzlichen Entscheid des bernischen Verwaltungsgerichts bestätigt.

 

Die Überbauungsordnung für die Detailerschliessung wurde vom Bundesgericht bereits am 6. Oktober 2011 in letzter Instanz genehmigt. Gegen das Baugesuch am Kirchbühl ist eine einzige Einsprache eingegangen, die mittlerweile zurückgezogen wurde. Der Überbauung steht damit nichts mehr im Wege und die Baubewilligung dürfte in Kürze erteilt werden. Geplant ist eine Überbauung mit 30 Wohnungen.


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Erstellt: 22.01.2015
Geändert: 22.01.2015
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