Oberdiessbach - Der Kirchbühl bleibt Bauland
Die Gemeindeversammlung von Oberdiessbach hat es abgelehnt, das Bauland auf dem Kirchbühl zurück in die Landwirtschaftszone zu überführen. Die Entschädigungszahlungen an Grundeigentümer und Bauherrschaft hätten die Gemeinde wahrscheinlich
Manfred Joss, Wochen-Zeitung
Über 200 Personen drängten sich am Montag in die Aula der Sekundarschule. Die meisten kamen, um im Streit um das Baugebiet auf dem Kirchbühl ein weiteres Kapitel zu schreiben. Der Gemeinderat war an der letzten Versammlung nämlich per Mehrheitsentscheid dazu verpflichtet worden, eine Auszonung zu traktandieren. Grund für den Widerstand gegen die Überbauung war in erster Linie die vorgesehene Erschliessung über enge Strassen ohne Trottoir. Sie stiess auf den erbitterten Widerstand der betroffenen Anwohner, die besonders um die Sicherheit ihre Kinder fürchteten. Überdies empfanden viele Bürgerinnen und Bürger das von der Bauherrschaft vorgeschlagene Projekt an der steilen, exponierten Lage in ästhetischer Hinsicht als höchst unbefriedigend. Es ensprach im übrigen auch nicht in allen Punkten dem Baureglement für die Zone mit Planungspflicht auf dem Kirchbühl.
Enorme Kosten bei Auszonung
Seit Dezember hat sich die Lage insofern verändert, als Grundeigentümer und Bauherrschaft ihre finanziellen Forderungen im Falle einer Auszonung beziffert haben: 2,16 Millionen Franken, davon 1, 57 Millionen für das Land und 590000 Franken für die nutzlos gewordenen Projektierungskosten. Der anwesende Baujurist Urs Eymann bestätigte, dass die Auszonung von den Gerichten mit sehr grosser Wahrscheinlichkeit als materielle Enteignung gewertet würde. Der Betrag und damit die Kosten für die Gemeinde würden sich in der Grössenordnung der Forderung bewegen, informierte Eymann. Hinzu kämen die Kosten des juristischen Verfahrens. Die 500000 Franken, die an der Dezember-Versammlung als möglicher Schaden für die Gemeinde herumschwirrten, haben sich also als schlechte Schätzung erwiesen.
Urheber distanziert sich
Jener Bürger, der im Dezember den Antrag auf Auszonung gestellt und durchgebracht hatte, erläuterte seine Gründe: Er habe angesichts der unzumutbaren Erschliessung die Notbremse gezogen, «denn der Zug war auf dem falschen Gleis unterwegs». Zwar habe er als Anwohner Eigeninteressen verfolgt, diese sei aber nicht verwerflich. Er empfinde es aber als Zumutung, dass die Gemeinde nun über zwei Millionen Franken Schadenersatz ausgeben müsste. Nach fortgeschrittener Diskussion gab der Antragsteller zu verstehen, er distanziere sich unter den jetzigen Umständen von seinem Anliegen. Der Gemeinderat war indes in jedem Fall verpflichtet, über das Geschäft abstimmen zu lassen.
Änderung des Reglements scheiterte
Weitgehend einig waren sich die Rednerinnen und Redner, dass auf dem Kirchbühl eigentlich gebaut werden sollte, denn das Gelände ist derart steil, dass es landwirtschaftlich nur schwierig zu bewirtschaften ist. Eine Gruppe von Anwohnern machte sich dafür stark, das Baureglement für das Kirchbühl zu verschärfen, etwa indem die Ausnützungsziffer gesenkt und die Anordnung der Dächer stärker reglemtiert worden wäre. Zweck dieses Antrags war es, ein Bauprojekt wie das letzte von vornherein zu verhindern. Die Mehrheit votierte mit 158 gegen 58 Stimmen gegen die Änderung des Reglements. In der Schlussabstimmung obsiegte der Antrag des Gemeinderats, wonach die Auszonung des Kirchbühls abzulehnen sei, gar mit 179 gegen 29 Stimmen.
Der Gemeinderat unter dem Vorsitz von Gemeindepräsident Hans Rudolf Vogt wird nun ein neues Erschliessungskonzept erarbeiten: Seit Jahren wird darum gestritten. Die Bauherrschaft ihrerseits kann nun ein neues Überbauungsprojekt einreichen.
www.wochen-zeitung.ch
www.oberdiessbach.ch
Enorme Kosten bei Auszonung
Seit Dezember hat sich die Lage insofern verändert, als Grundeigentümer und Bauherrschaft ihre finanziellen Forderungen im Falle einer Auszonung beziffert haben: 2,16 Millionen Franken, davon 1, 57 Millionen für das Land und 590000 Franken für die nutzlos gewordenen Projektierungskosten. Der anwesende Baujurist Urs Eymann bestätigte, dass die Auszonung von den Gerichten mit sehr grosser Wahrscheinlichkeit als materielle Enteignung gewertet würde. Der Betrag und damit die Kosten für die Gemeinde würden sich in der Grössenordnung der Forderung bewegen, informierte Eymann. Hinzu kämen die Kosten des juristischen Verfahrens. Die 500000 Franken, die an der Dezember-Versammlung als möglicher Schaden für die Gemeinde herumschwirrten, haben sich also als schlechte Schätzung erwiesen.
Urheber distanziert sich
Jener Bürger, der im Dezember den Antrag auf Auszonung gestellt und durchgebracht hatte, erläuterte seine Gründe: Er habe angesichts der unzumutbaren Erschliessung die Notbremse gezogen, «denn der Zug war auf dem falschen Gleis unterwegs». Zwar habe er als Anwohner Eigeninteressen verfolgt, diese sei aber nicht verwerflich. Er empfinde es aber als Zumutung, dass die Gemeinde nun über zwei Millionen Franken Schadenersatz ausgeben müsste. Nach fortgeschrittener Diskussion gab der Antragsteller zu verstehen, er distanziere sich unter den jetzigen Umständen von seinem Anliegen. Der Gemeinderat war indes in jedem Fall verpflichtet, über das Geschäft abstimmen zu lassen.
Änderung des Reglements scheiterte
Weitgehend einig waren sich die Rednerinnen und Redner, dass auf dem Kirchbühl eigentlich gebaut werden sollte, denn das Gelände ist derart steil, dass es landwirtschaftlich nur schwierig zu bewirtschaften ist. Eine Gruppe von Anwohnern machte sich dafür stark, das Baureglement für das Kirchbühl zu verschärfen, etwa indem die Ausnützungsziffer gesenkt und die Anordnung der Dächer stärker reglemtiert worden wäre. Zweck dieses Antrags war es, ein Bauprojekt wie das letzte von vornherein zu verhindern. Die Mehrheit votierte mit 158 gegen 58 Stimmen gegen die Änderung des Reglements. In der Schlussabstimmung obsiegte der Antrag des Gemeinderats, wonach die Auszonung des Kirchbühls abzulehnen sei, gar mit 179 gegen 29 Stimmen.
Der Gemeinderat unter dem Vorsitz von Gemeindepräsident Hans Rudolf Vogt wird nun ein neues Erschliessungskonzept erarbeiten: Seit Jahren wird darum gestritten. Die Bauherrschaft ihrerseits kann nun ein neues Überbauungsprojekt einreichen.
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