Oberdiessbach - Bundesgericht stützt Kirchbühl-Projekt
Womöglich wird das Kirchbühl in Oberdiessbach bald überbaut. Die Gegner des Projekts sind vor Bundesgericht abgeblitzt.
maz / Berner Zeitung BZ
Oliver Zbinden, Gemeindeschreiber von Oberdiessbach, ist zufrieden. Das Bundesgericht in Lausanne hat der Gemeinde im Streit um die Überbauung am Kirchbühlweg recht gegeben und eine Beschwerde gegen die Überbauungsordnung Kirchbühl abgewiesen. «Wir haben von diesem Entscheid mit Genugtuung Kenntnis genommen», sagte Zbinden gestern auf Anfrage dieser Zeitung.
Nun gehe es darum, die nächsten Schritte zu planen. «Entsprechende Abklärungen sind im Gang», sagte Zbinden weiter. Er rechnet damit, dass der Gemeinderat in der zweiten Novemberhälfte darüber informieren kann, wie es mit dem umstrittenen Projekt weitergeht.
Umstrittene Erschliessung
Hauptstreitpunkt war die Erschliessung des Areals über den Lärchenweg. Nach den Vorinstanzen ist nun auch das Bundesgericht zur Auffassung gelangt, dass sie geeignet und erforderlich ist, damit die geplante Überbauung realisiert werden kann (wir berichteten). Die Richter in Lausanne betonen, die Abwägung der Vor- und Nachteile durch die Vorinstanz sei «nicht zu beanstanden». Das gilt auch für die Erkenntnis, dass das öffentliche Interesse an der Erschliessung über den Lärchenweg das private Interesse der Beschwerdeführenden nicht überwiegt.
Fast 20-jährige Geschichte
Das aktuelle Überbauungsprojekt am Kirchbühlweg umfasst 18 Terrassenhauseinheiten und sechs weitere Baufelder. Der Streit um die Überbauung dauert mittlerweile schon fast 20 Jahre. Seit die Gemeinde das Stück Land an bester Lage 1992 im Rahmen der Ortsplanungsrevision als Zone mit Planungspflicht ausgeschieden hatte, rief das geplante neue Quartier immer wieder Kritiker auf den Plan. So wurden verschiedenste Zufahrtsvarianten durchdacht und diskutiert, darunter sogar ein Tunnel.
Das aktuell umstrittene Projekt basiert auf einem Vorschlag der Gemeinde aus dem Jahr 2008. Sie nahm an der Überbauungsordnung diverse Anpassungen vor und legte sie neu auf. Gegen dieses Vorhaben wehren sich zur Zeit noch zwei Parteien, eine davon aus der Anwohnerschaft.
Nun gehe es darum, die nächsten Schritte zu planen. «Entsprechende Abklärungen sind im Gang», sagte Zbinden weiter. Er rechnet damit, dass der Gemeinderat in der zweiten Novemberhälfte darüber informieren kann, wie es mit dem umstrittenen Projekt weitergeht.
Umstrittene Erschliessung
Hauptstreitpunkt war die Erschliessung des Areals über den Lärchenweg. Nach den Vorinstanzen ist nun auch das Bundesgericht zur Auffassung gelangt, dass sie geeignet und erforderlich ist, damit die geplante Überbauung realisiert werden kann (wir berichteten). Die Richter in Lausanne betonen, die Abwägung der Vor- und Nachteile durch die Vorinstanz sei «nicht zu beanstanden». Das gilt auch für die Erkenntnis, dass das öffentliche Interesse an der Erschliessung über den Lärchenweg das private Interesse der Beschwerdeführenden nicht überwiegt.
Fast 20-jährige Geschichte
Das aktuelle Überbauungsprojekt am Kirchbühlweg umfasst 18 Terrassenhauseinheiten und sechs weitere Baufelder. Der Streit um die Überbauung dauert mittlerweile schon fast 20 Jahre. Seit die Gemeinde das Stück Land an bester Lage 1992 im Rahmen der Ortsplanungsrevision als Zone mit Planungspflicht ausgeschieden hatte, rief das geplante neue Quartier immer wieder Kritiker auf den Plan. So wurden verschiedenste Zufahrtsvarianten durchdacht und diskutiert, darunter sogar ein Tunnel.
Das aktuell umstrittene Projekt basiert auf einem Vorschlag der Gemeinde aus dem Jahr 2008. Sie nahm an der Überbauungsordnung diverse Anpassungen vor und legte sie neu auf. Gegen dieses Vorhaben wehren sich zur Zeit noch zwei Parteien, eine davon aus der Anwohnerschaft.