Oberdiessbach - Baurechtliche Grundordnungen
Für die Zusammenführung der baurechtlichen Grundordungen von Aeschlen, Bleiken und Oberdiessbach hat der Gemeinderat einen Verpflichtungskredit in der Höhe von 125‘000 Franken genehmigt.
Weil die Arbeiten günstiger ausfallen als bisher angenommen, entfällt ein entsprechender Beschluss an der nächsten Gemeindeversammlung, schreibt der Gemeinderat. Mit der Ausführung der Hauptarbeiten wurde das bisherige Ortsplanungsbüro Panorama AG in Bern beauftragt.
Zu den Kreditbeträgen und dem jeweiligen Fristenlauf wird auf die amtliche Publikation im Anzeiger Konolfingen über die gebundene Ausgabe, beziehungsweise das fakultative Finanzreferendum verwiesen.