Oberdiessbach - Am Kirchbühl tut sich was

Grünes Licht vom Verwaltungsgericht, um Land für die Erschliessung zu enteignen, und keine Einsprache von den bisher hart kämpfenden Gegnern: Es geht definitiv vorwärts mit der Überbauung am Kirchbühl.

Marco Zysset/mgt, Berner Zeitung BZ

Das Verwaltungsgericht des Kantons Bern hat  den Entscheid der kantonalen Enteignungsschätzungskommission bezüglich der Erschliessung des Kirchbühls bestätigt. Das teilte die Gemeinde Oberdiessbach gestern mit. Gemäss dem Gerichtsurteil  sind die  Entschädigungsansätze, welche die Kommission im Dezember 2012 festgelegt hatte, korrekt. Weder die betroffenen Grundeigentümer noch die Gemeinde sind damit mit ihren Argumenten durchgedrungen. Beide hatten gegen den Beschluss appelliert (wir berichteten). Die Grundeigentümer forderten wesentlich höhere Entschädigungen, während die Gemeinde eine Herabsetzung verlangt hatte.

        

120 000 Franken für Land

        

In der Hauptsache bleibt der Entscheid unverändert. Die Gemeinde kann die nötigen Parzellen für die Zufahrtsstrasse übernehmen. Die Enteignung kostet  gemäss dem Verwaltungsgerichtsurteil gut 120 000 Franken; hinzu kommen die Kosten für das Verfahren vor Verwaltungsgericht, welche die Gemeinde und die Enteigneten gemeinsam tragen müssen.  Das Urteil kann  noch bis Ende Monat an das Bundesgericht weitergezogen werden. «Der Gemeinderat Oberdiessbach seinerseits verzichtet darauf», schreibt er in seiner Mitteilung.

        

Nur eine Einsprache

        

Ebenfalls gestern teilte die Gemeinde mit, dass gegen das Baugesuch für den Neubau von 18 Terrassenwohnungen und 6 Doppeleinfamilienhäuser am Kirchbühl nur eine Einsprache und acht Rechtsverwahrungen beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland eingegangen sind. Überraschend ist, dass die im Enteignungsverfahren  für die Erschliessung betroffenen Grundeigentümer auf eine Einsprache verzichtet haben. Der Gemeinderat schreibt, er sei «zuversichtlich, dass das Baubewilligungsverfahren unter diesen Voraussetzungen zügig abgeschlossen werden kann».

 

[i] Siehe auch News-Artikel "Oberdiessbach - Neuer Anlauf am Kirchbühl" vom 16.5.2014...


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Erstellt: 17.06.2014
Geändert: 17.06.2014
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