Niederhünigen: Beschwerde blockiert Budget

Auch Niederhünigen ist ohne Budget ins neue Jahr gestartet. Gegen das Protokoll der Gemeindeversammlung wurde eine Beschwerde eingereicht. Was hat das für Niederhünigen zu bedeuten?

Rolf Blaser, rolf.blaser@bern-ost.ch

«Das Budget wurde an der Gemeindeversammlung genehmigt, danach ging eine Beschwerde ein. Es wurde bemängelt, dass zwei Beträge zu streichen seien, die für Tempo 30 vorgesehen waren.» So beschreibt Gemeindepräsident Anton Schmutz (parteilos) die Situation in Niederhünigen. Wie in Oberdiessbach hat die Beschwerde mit Tempo 30 zu tun.

 

Bevölkerung forderte Tempo 30

Auch Niederhünigen hat – wie Oberdiesbach – eine Geschichte mit Tempo 30. Vor drei Jahren sammelten Bürgerinnen und Bürger von Niederhünigen Unterschriften für Tempo 30 innerorts. Eine weitere Petition forderte, dass die Oberhünigenstrasse zum Zubringer wird. Zusätzlich wurden Unterschriften für ein Trottoir auf der Oberhünigenstrasse gesammelt. Bei allen drei Anliegen ging es den Leuten um mehr Sicherheit für die Kinder auf dem Schulweg.

 

Gemeinderat für Tempo 30

Der Gemeinderat entschied sich letzten Sommer für Tempo 30 auf der Dorfstrasse sowie ein Trottoir auf der Oberhünigenstrasse, auf den Zubringer wurde verzichtet (BERN-OST berichtete). Eine Volksabstimmung über den Entscheid gab es nicht, der Gemeinderat entschied und orientierte die Bevölkerung per Medienmitteilung. Die Retourkutsche kam jetzt mit einer Beschwerde.

 

Vorwurf an Gemeinderat

An der Gemeindeversammlung im Dezember stiess das Budget des Gemeinderats fürs 2024 bei verschiedenen Bürgern auf Widerstand, sie kritisierten einzelne Budgetposten. Einerseits ging es um 10'500 Franken, die der Gemeinderat im Budget 24 für die Signalisation von Tempo 30 vorgesehen hatte. Auf der anderen Seite wurden 4'200 Franken hinterfragt, die für Abklärungen betreffend Tempo 30 im Budget 23 eingesetzt wurden.

 

An der Gemeindeversammlung beantragte ein Votant die Streichung dieser Beträge und begründete dies so: «Der Grundsatz ‘Einheit der Materie’ wurde hier nicht eingehalten. Aufgrund von weiteren baulichen Massnahmen sind die Kosten nicht mehr in der Kompetenz des Gemeinderates.»

 

Kompetenz nicht überschritten

Bereits an der Versammlung kündigte der Votant eine Beschwerde gegen das Budget an, worüber die Berner Zeitung als erstes berichtete. Gemeindepräsident Schmutz sagt zum Vorwurf: «Der Gemeinderat hat die Kompetenz, über Beträge bis 50'000 Franken selbst zu entscheiden.» Dass deshalb das Budget mit einer Beschwerde blockiert wird, gehöre zum demokratischen Prozess, so Schmutz. «Es ist eine legitime Möglichkeit sich zu wehren, wenn man nicht einverstanden ist.»

 

Skilager noch unsicher

Die Beschwerde hat laut Anton Schmutz bereits zu ersten Einschränkungen geführt: «Kleinere Beiträge an Organisationen mussten zurückgestellt werden, gröbere Auswirkungen hatten wir noch nicht. Ein Skilager ist geplant, ob es durchgeführt wird, kann ich im Moment noch nicht sagen.»

 

Das Regierungsstatthalteramt wird entscheiden müssen, ob der Gemeinderat seine Kompetenzen überschritten hat. Bis es so weit ist, kann der Gemeinderat von Niederhünigen lediglich die unumgänglichen Verpflichtungen eingehen.


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Erstellt: 05.02.2024
Geändert: 05.02.2024
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