Niederhünigen - Tötungsdelikt: Mutmasslicher Täter an das Kreisgericht überwiesen
Der Mann, welcher beschuldigt wird, im September 2005 in Niederhünigen seine Ehefrau und sein fünf Monate altes Töchterchen getötet zu haben, ist an das Kreisgericht Konolfingen überwiesen worden. Der Prozesstermin steht noch nicht fest%2
Martin Christen, martinchristen@gmx.ch
Das Untersuchungsrichteramt III Bern-Mittelland teilt mit, nach der Voruntersuchung sei der heute 29-jährige Mann mit übereinstimmendem Beschluss des Untersuchungsrichters und des Staatsanwaltes an das Kreisgericht VII Konolfingen zur Beurteilung überwiesen worden.
Der Mann wird wegen vorsätzlicher Tötung (Art. 111 StGB), evtl. Mord (Art. 112 StGB), evtl. Totschlag (Art. 113 StGB) angeklagt. Der Mann wird beschuldigt, am 13. September 2005 seine damals 26-jährige Ehefrau und seine damals fünf Monate alte Tochter in der gemeinsamen Wohnung in Niederhünigen getötet zu haben.
Der Mann befindet sich seit September 2005 in Polizei- und danach in Untersuchungshaft. Der Beschuldigte macht seither geltend, er könne sich konkret an nichts erinnern.
www.police.be.ch
Der Mann wird wegen vorsätzlicher Tötung (Art. 111 StGB), evtl. Mord (Art. 112 StGB), evtl. Totschlag (Art. 113 StGB) angeklagt. Der Mann wird beschuldigt, am 13. September 2005 seine damals 26-jährige Ehefrau und seine damals fünf Monate alte Tochter in der gemeinsamen Wohnung in Niederhünigen getötet zu haben.
Der Mann befindet sich seit September 2005 in Polizei- und danach in Untersuchungshaft. Der Beschuldigte macht seither geltend, er könne sich konkret an nichts erinnern.
www.police.be.ch