Niederhünigen - Ortspläne genehmigt

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern (AGR) hat die von der Gemeindeversammlung Niederhünigen im Mai 2011 beschlossene Revision der Ortsplanung am 12. Januar genehmigt. Dies ausser der Einzonung einer gemeindeeigenen Parzelle in der Geissrütti.

lfc, Berner Zeitung BZ
Die Gemeinde hätte das Grundstück gern als Bauland verkauft. Das AGR stand dessen Einzonung aber kritisch gegenüber, weil die Geissrütti sich in der Landschaftsschutzzone befindet. Die Zonenpläne bezüglich Baugebiet, Landschaft und Naturgefahren wurden deshalb entsprechend angepasst. Neu eingezont wurden 6000 Quadratmeter. Gegen die Verfügung des AGR kann innert 30 Tagen seit Eröffnung bei der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion in Bern schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Unterlagen liegen bei der Gemeindeverwaltung Niederhünigen, beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland und beim AGR auf.

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Erstellt: 20.01.2012
Geändert: 20.01.2012
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