Niederhünigen - Flachdächer gegen dörfliche Idylle

Am Kohlerhubel im Dorfkern soll eine Überbauung mit 25 Wohnungen und zwei Einstellhallen entstehen. Das Projekt befindet sich in der Mitwirkung.

Laura Fehlmann, Berner Zeitung BZ

Ursprünglich sollten auf der Hofparzelle der Familie Gerber im Dorfkern von Niederhünigen frei stehende Einfamilienhäuser und eine Erschliessungsstrasse entstehen. Weil aber Bodensondierungen zeigten, dass das Terrain instabil ist, wurde diese Planung abgebrochen.

Nun liegt eine Machbarkeitsstudie der Team K Architekten AG aus Burgdorf vor. Diese wurde an einem öffentlichen Informationsabend vorgestellt. Sie schlägt vier zweigeschossige Flachdachbauten mit je vier Wohnungen vor. Unterhalb dieser Überbauung, an der Dorfstrasse, ist ein U-förmiges Flachdachgebäude mit neun Wohneinheiten geplant. Vorgesehen sind zudem zwei Einstellhallen mit je 25 Plätzen. Die Stützmauer der oberen Halle soll den Hang stabilisieren. Die Zufahrt zur Überbauung erfolgt über die Oberhünigenstrasse auf den östlichen Teil der Parzelle und über die Dorfstrasse.

2011: Nein zu Flachdächern

Der Gemeinderat hat sich 2011 gegen Flachdächer entschieden. «Auf diesen Grundsatzentscheid soll nun zurückgekommen werden», sagt Gemeindepräsident Walter Hostettler. Umso mehr, als in der Gewerbezone bereits Gebäude mit Flachdächern bestehen. Um diese Dachform zu ermöglichen, müssten aber der Zonenplan und das Baureglement geändert und der Gemeindeversammlung vorgelegt werden.

Diese Anpassung sei im öffentlichen Interesse, weil sie eine haushälterische Bodennutzung erlaube, sagt Marc Siegenthaler von der Team K Architekten AG. Diese Bauweise erlaube trotz geringerer Höhe grössere Bauvolumen. Gleichzeitig würde die Aussicht der Nachbarn erheblich weniger beeinträchtigt als mit Satteldächern. «Erst recht, wenn die Häuser an die Topografie angepasst sind», sagt Siegenthaler. Er findet auch, dass begrünte Flachdächer sich gut mit Niederhünigens Ortsbild vertragen würden.

Gemeindepräsident Hostettler betont, dass es sich bei den vorliegenden Plänen um eine Machbarkeitsstudie handle, die dem Mitwirkungsverfahren als Grundlage dient. Aufgrund der Eingaben kann die weitere Planung noch angepasst werden. Mitwirkungseingaben können noch bis zum 4. November eingereicht werden. Die öffentliche Auflage und die Einspracheverhandlungen sind zwischen März und April 2015 vorgesehen. Die Vorlage soll der Gemeindeversammlung im Juni 2015 unterbreitet werden.

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Erstellt: 22.10.2014
Geändert: 22.10.2014
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