Velodiebstahl in Münsingen: Täter zu Gefängnis verurteilt

Ein Mann aus Litauen hat in zwei Januar-Nächten 20 Velos in Münsingen und Bolligen gestohlen. Danach wollte er die Velos im Ausland verkaufen. Kurz vor der Grenze verursachte er einen Unfall und wurde verhaftet. Am Mittwoch ist der Täter in Bern verurteilt worden. Zudem wird er des Landes verwiesen.

Rolf Blaser, rolf.blaser@bern-ost.ch

Der Täter ist 41-jährig. Vor Gericht trägt er dunkle Kleidung. Schuhe, Hose, Hemd, alles schwarz. Er ist eher klein, aber muskulös. Der Kopf ist kahlrasiert, der Hals unsichtbar. Die Augen sitzen tief in den Höhlen. Er spricht russisch, eine Dolmetscherin übersetzt. Die Handschellen wurden ihm abgenommen, bevor er ihn den Gerichtssaal geführt wurde. Die letzten neun Monate verbrachte er im Regionalgefängnis Thun in Untersuchungshaft.

 

Beute von 76'000 Franken

Der Mann ist am 18. Januar 2021 mit einem Lieferwagen mit schwedischem Kennzeichen über Frankreich in die Schweiz eingereist. In Frauenkappelen schraubte er bei einem Auto Berner Nummernschilder ab und montierte diese an seinem Lieferwagen. Zuerst hat er unten im Dorf in Münsingen in verschiedenen Einstellhallen und Garagen elf Mountain-Bikes und ein Elektro-Velo gestohlen.

 

Die Velos hat er in seinen Lieferwagen geladen. Als dieser voll war, zog er von Münsingen nach Bolligen. Dort stahl er bei einem Bauernhof einen Pferdeanhänger. Danach klaute er in Bolligen und Ittigen weitere neun Mountain-Bikes, welche er im Anhänger verstaute.

 

Unfall auf Rückreise

Mit dem Diebesgut wollte der Mann zurück nach Frankreich. Fünf Kilometer vor der Grenze verfuhr er sich. Als er wenden wollte geriet er von der Strasse ab und blieb in einem Feld stecken. Da sein Anhänger den Verkehr behinderte, wurde er von der Polizei überprüft und verhaftet. Die Polizei fand im Lieferwagen neben den gestohlenen Velos einen Haufen Diebesmaterial: Handschuhe, Taschenlampen, einen Geissfuss, gefälschte Nummernschilder und vieles mehr. Der Mann aus Litauen war überführt und geständig.

 

Die Verhandlung

Der Staatsanwalt ging von gewerbemässigem Diebstahl und Hausfriedensbruch aus. Der Täter hatte Ware im Wert von 76'000 Franken gestohlen. "Professioneller konnte man es nicht machen. Abgesehen vom Unfall, das war Pech", sagte Staatsanwalt Schneider vor Gericht. Bei seinem Vorgehen habe kaum Gefahr bestanden, dass er auf Leute treffe. "Er suchte den Konflikt nicht", sagte der Staatsanwalt. Das könne berücksichtigt werden.

 

Der Mann sei im Ausland "einschlägig vorbestraft". Der Staatsanwalt forderte eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten, wovon neun Monate zu vollziehen seien. Neun weitere Monate sollen bedingt auf vier Jahre ausgesprochen werden. Da es sich um ein Katalogdelikt* handelt, beantragt der Staatsanwalt einen Landesverweis von acht Jahren.

 

Das Urteil

Das Regionalgericht Bern folgte den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Der Mann verbrachte bereits neun Monate in Untersuchungshaft. Diese wird ihm angerechnet. Zudem muss er die Verfahrenskosten von 10'400 Franken bezahlen. Der Kanton übernimmt die Anwaltskosten für den Täter in der Höhe von 11'160 Franken. Diese sollte er in den nächsten zehn Jahren zurückerstatten. Da der Täter in seiner Heimat über kein Vermögen verfügt, ist nicht damit zu rechnen, dass der Kanton Bern das Geld je erhalten wird.

 

[i] *Katalogdelikt: Der seit 2016 in Kraft getretene Artikel 66a des Strafgesetzbuches sieht bei bestimmten Delikten die obligatorische Landesverweisung von verurteilten Ausländern vor, unabhängig von der Höhe der Strafe. Bei den Delikten geht es um Tötungsdelikte, schwere Körperverletzung, qualifizierte Vermögensdelikte, Raub, Sexualdelikte aber auch um Diebstahl in Verbindung mit Hausfriedensbruch (sog. Einbruch- und Einschleichdiebstähle).


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Erstellt: 21.10.2021
Geändert: 21.10.2021
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