Münsingen - Tiefere Abgabe
Die Gemeinde senkt den Abgabesatz bei Mehrwertabschöpfungen von 40 auf 30 Prozent – aber nur bei Um- und Aufzonungen.
Die Gemeinde Münsingen kennt schon seit 1993 eine Mehrwertabschöpfung. Seither müssen Grundeigentümer bei Ein-, Um- und Aufzonungen 40 Prozent des Mehrwerts der Gemeinde abliefern. Dabei wird es allerdings nicht bleiben. Gestern genehmigte das Parlament zwar ein neues Reglement über den Ausgleich von Planungsmehrwerten. Der Satz für Einzonungen bleibt bei 40 Prozent.
Die Höhe des Abgabesatzes für Um- und Aufzonungen war allerdings umstritten. Der Gemeinderat wollte an 40 Prozent festhalten. «Eine Mehrnutzung hat immer eine Mehrbelastung unserer Infrastrukturen zur Folge», sagte Gemeinderat Andreas Kägi (FDP). Eine Trennung zwischen Einzonungen und Umzonungen mache keinen Sinn.