Münsingen - TCS zieht Beschwerde weiter

Der TCS zieht seine Beschwerde gegen die Einführung einer Tempo-30-Zone im Ortszentrum von Münsingen weiter. Nun wird sich das kantonale Verwaltungsgericht mit der Sache befassen.

SDA / Martin Christen, martinchristen@gmx.ch
Ende Mai hatte der Regierungsrat die Beschwerde des TCS abgewiesen. Die Kantonsregierung begründete den Entscheid mit der Verkehrssicherheit. Angesichts des hohen Verkehrsaufkommens brauche es auf der Hauptstrasse im Ortszentrum eine Tempo-30-Zone.

Demgegenüber ist der TCS der Auffassung, dass eine Tempo-30-Zone Fussgängern und Velofahrern eine trügerische Sicherheit vermittle, wie die Berner Sektion des Touring Clubs Schweiz am Dienstag mitteilte.

Die Münsinger Ortsdurchfahrt sei als Hauptstrasse eine verkehrsorientierte Strasse. Anders Wohnquartiere, wo der TCS Tempo 30 durchaus begrüsse.

Die Berner TCS-Sektion betonte in ihrer Mitteilung weiter, sie sei nicht grundsätzlich gegen die geplante Sanierung der Ortsdurchfahrt, sondern lediglich gegen das Temporegime.

www.tcs.
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Erstellt: 30.06.2009
Geändert: 30.06.2009
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