Münsingen - TCS geht wegen Tempo-30-Zone vor Bundesgericht
Die umstrittene Tempo-30-Zone auf der Ortsdurchfahrt in Münsingen wird nun auch das Bundesgericht beschäftigen. Der Touring Club Schweiz (TCS) hat seine Beschwerde an die oberste Instanz weitergezogen.
SDA / Martin Christen, martinchristen@gmx.ch
Die Berner Sektion des TCS vertritt die Ansicht, dass Tempo 30 auf einer Durchgangsstrasse nicht möglich sei. Würden nicht alle Verkehrsteilnehmer das tiefe Tempo freiwillig einhalten, brauche es bauliche Massnahmen zu Durchsetzung. Dadurch hätte die Strasse nicht mehr genug Kapazität, um den Verkehr zu bewältigen.
Anders sah dies das bernische Verwaltungsgericht Anfang Dezember. Es hatte entschieden, dass die geplante Tempo-30-Zone im Ortskern rechtlich zulässig sei.
Wenn auf Strecken mit grosser Verkehrsbelastung der Verkehrsablauf verbessert werden könne, erlaube das Bundesrecht auch auf Kantonsstrassen wie in Münsingen die Einführung von Tempo 30, kam das Verwaltungsgericht zum Schluss.
Das Verwaltungsgericht wies in seinem Urteil auch darauf hin, dass es im Münsinger Ortskern zwischen Januar 2000 und April
2005 zu 69 Unfällen mit 44 Verletzten kam. 31 davon waren Auffahrunfälle.
Der TCS kritisiert in seiner Mitteilung vom Mittwoch, die Begründung des Verwaltungsgerichts habe Fragen offengelassen, so etwa zur Vortrittsregelung.
Die betroffene Strasse würde auch mit Tempo 30 eine Hauptstrasse mit Vortrittsrecht bleiben. In Tempo-30-Zonen gelte andererseits generell Rechtsvortritt.
www.muensingen.ch
Anders sah dies das bernische Verwaltungsgericht Anfang Dezember. Es hatte entschieden, dass die geplante Tempo-30-Zone im Ortskern rechtlich zulässig sei.
Wenn auf Strecken mit grosser Verkehrsbelastung der Verkehrsablauf verbessert werden könne, erlaube das Bundesrecht auch auf Kantonsstrassen wie in Münsingen die Einführung von Tempo 30, kam das Verwaltungsgericht zum Schluss.
Das Verwaltungsgericht wies in seinem Urteil auch darauf hin, dass es im Münsinger Ortskern zwischen Januar 2000 und April
2005 zu 69 Unfällen mit 44 Verletzten kam. 31 davon waren Auffahrunfälle.
Der TCS kritisiert in seiner Mitteilung vom Mittwoch, die Begründung des Verwaltungsgerichts habe Fragen offengelassen, so etwa zur Vortrittsregelung.
Die betroffene Strasse würde auch mit Tempo 30 eine Hauptstrasse mit Vortrittsrecht bleiben. In Tempo-30-Zonen gelte andererseits generell Rechtsvortritt.
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