Münsingen - Regierungsrat lehnt TCS-Beschwerde gegen Tempo-30-Zone ab

Der bernische Regierungsrat hat eine Beschwerde gegen die geplante Tempo-30-Zone in Münsingen abgewiesen. Das langsamere Tempo auf der Ortsdurchfahrt leiste einen wesentlichen Beitrag zur Verkehrssicherheit, argumentiert die Kantonsregierung.

AID / SDA / Martin Christen, martinchristen@gmx.ch
Die Beschwerde gegen den Strassenplan zur Sanierung der Ortsdurchfahrt Münsingen eingereicht hatten der Touring Club Schweiz (TCS) und zwei Einwohner.

Die Ortsdurchfahrt Münsingen dürfe nicht auf ihre Durchgangsfunktion reduziert werden. Entlang der Strasse gebe es zahlreiche Läden, Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe, teilte der Kanton am Donnerstag mit.

Der fragliche Strassenabschnitt habe einen stark siedlungsorientierten Charakter. Bei hohem Verkehrsaufkommen müsse darum eine für alle Verkehrsteilnehmer sichere Lösung gefunden werden.

Erfahrungen in Köniz hätten gezeigt, dass eine Tempo-30-Zone zu einer Verstetigung und Verflüssigung des Verkehrs und zu mehr Sicherheit führe.

Da in näherer Zukunft weder eine Entlastungsstrasse noch ein Autobahnanschluss realisierbar seien, sei das vorliegende Projekt notwendig und zweckmässig.

Dieser Beurteilung stehe auch der Beschluss des Kantonsparlaments von Anfang Januar nicht entgegen, mit dem ein mehrjähriger Verpflichtungskredit zurückgewiesen und der Planungsbehörde mindestens teilweise eine Überarbeitung des Strassenplans nahegelegt wurde.

Bei diesem Beschluss handle es sich um einen finanzpolitischen Entscheid, der auf die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Projekts keinen Einfluss habe, heisst es in der Mitteilung weiter.

www.be.ch
www.muensingen.ch

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Erstellt: 28.05.2009
Geändert: 28.05.2009
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