Münsingen - Personal- und Behördenreglement vor dem Parlament

Münsingen soll ein Personal- und ein separates Behördenreglement erhalten. Der Gemeinderat unterbreitet die beiden Reglemente am 4. September dem Gemeindeparlament. Neu geregelt werden u.a. die Gehaltsklassen und die Treueprämien des Pers

Martin Christen, martinchristen@gmx.ch
Auf den 1. Juli 2005 hat der Kanton Bern die revidierte Personalgesetzgebung in Kraft gesetzt. Auf die vorgesehenen Anpassungen der gemeindeeigenen Vorschriften an die übergeordnete Gesetzgebung war das Parlament an seiner Sitzung vom 5. Dezember 2005 nicht eingetreten.

Der Gemeinderat schreibt in einer Medienmitteilung, er habe in der Folge beschlossen, den Behördenbereich aus dem Personalreglement zu entfernen und ein eigenständiges Behördenreglement zu erstellen. Die zwei Reglemente werden dem Parlament an der Sitzung vom Montag, 4. September 2006, zur Genehmigung vorgelegt.
Das Personalreglement soll laut Gemeinderat der kantonalen Gesetzgebung angepasst werden. Die wesentlichsten Änderungen betreffen laut Gemeinderat das Lohnsystem und die Treueprämien. Die 30 Gehaltsklassen des Lohnsystems werden von 40 Gehaltsstufen auf 80 Gehaltsstufen erweitert.

Nach altem Recht bestand der Anspruch auf Treueprämie erstmals nach 20 Jahren und danach alle 5 Jahre. Neu kommt die Treueprämie erstmals nach 10 Jahren und danach alle 5 Jahre zum Tragen und beträgt noch die Hälfte.

Mit der Erstellung eines Behördenreglements werden laut Gemeinderat gleichzeitig die Entschädigungen des Parlaments und des Gemeinderats angepasst. Diese seien seit längerer Zeit nicht angepasst worden und entsprächen nicht dem geleisteten Aufwand.

Der Gemeinderat schreibt weiter, wenn man die Entschädigungen vergleichbarer Gemeinden heranziehe, befinde sich die Gemeinde Münsingen nach der Anpassung im Mittelfeld. Die angepassten Entschädigungen sollen laut Gemeinderat ab 2006 Gültigkeit haben.

www.muensingen.ch

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Erstellt: 08.07.2006
Geändert: 08.07.2006
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