Münsingen - Parlament verlangt mehr Rechte

Am 17. Mai stimmt Münsingen über die Teilrevision seiner Gemeindeordnung ab. Die Änderungen eröffnen dem Gemeindeparlament die Möglichkeit, den Gemeinderat zu hinterfragen und aktiver zu werden.

Laura Fehlmann / Berner Zeitung BZ
2002 wurde in Münsingen das Gemeindeparlament eingeführt. Nun sollen seine Rechte ausgebaut werden. «Das Parlament könnte die Interessen der Bevölkerung besser vertreten, wenn seine Rechte ausgebaut würden», sagt Parlamentspräsident Beat Moser (grüne). Bei der Gründung des Parlaments habe man auf «griffige Volksrechte» gesetzt, beispielsweise eine geringe Anzahl von Unterschriften für das Referendum (150) und die Initiative (500).

Unterbeschäftigt

Auf der einen Seite «griffige Volksrechte», auf der andern hatte der Münsinger Gemeinderat bis jetzt weitreichende Kompetenzen. Er konnte in eigener Kompetenz über Geschäfte bis zu 200000 Franken entscheiden. Dies ist gemäss Moser einer der Gründe, weshalb das Parlament bis anhin nur wenige Geschäfte behandelte. Zum Vergleich: Der Gemeinderat Zollikofen darf über einmalige Geschäfte bis 150000 Franken in eigener Kompetenz entscheiden. Entsprechend hoch belastet ist das dortige Parlament.

Unterlassungssünde

Leider habe man es unterlassen, das Parlament mit mehr Rechten auszustatten, bedauert Moser. Mit der Teilrevision würde dies nun korrigiert. Bis die Vorlage aber abstimmungsreif auf dem Tisch lag, dauerte es seine Zeit: Entsprechende Vorstösse zur Stärkung des Parlaments waren bereits 2003 erfolgt, von seiten der Sozialdemokraten. «Da der Gemeinderat keine Eile zeigte, die Aufträge umzusetzen, ergriff das Parlament nach einem weiteren Vorstoss der SVP selber die Initiative», erinnert sich der ehemalige SP-Parlamentarier Hans Ueli Ruchti, der selber eine Motion eingereicht hatte.

Spezialkommission

Die neu ins Leben gerufene Spezialkommission Parlamentsrecht hat die Reform 2006 angepackt. Im Dezember 2007 hat das Gemeindeparlament den revidierten Artikeln zugestimmt. Nach einer Prüfung durch das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) hat die Legislative die bereinigte Fassung der Teilrevision bewilligt. In zwei Monaten, am 17. Mai werden nun die Münsingerinnen und Münsinger an der Urne darüber abstimmen.

Ein Artikel aus der

www.muensingen.ch

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Erstellt: 18.03.2009
Geändert: 18.03.2009
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