Münsingen - Niederlage für Familie Bondarenko
Mit ihrem Härtefallgesuch hatten Artur und Julia Bondarenko keinen Erfolg. Das Verwaltungsgericht lehnt ihre Beschwerde ab. Sie hatten die Hoffnung auf einen Verbleib in der Schweiz ohnehin schon früher aufgeben.
rei, Berner Zeitung
Artur Bondarenko hat den Kampf längst aufgegeben. Vor zwei Monaten zog der 16-jährige Russe beim Kanton Bern sein Visumsgesuch zurück. Nicht einmal auf ein hängiges Härtefallgesuch hoffte er noch. «Er hat keine Kraft mehr», sagte die Münsinger SVP-Politikerin Monika Heinis, die sich für den Jungen eingesetzt hatte. Zu zermübend sei der für ihn die juristische Auseinandersetzung gewesen, sagte sie (wir berichteten).
Beschwerde abgelehnt
Artur Bondarenko hatte die Schweiz zusammen mit seiner Mutter Julia im letzten September verlassen müssen. Der Fall des gut integrierten und anständigen Jungen hatte für grosses Aufsehen im Kanton Bern und darüber hinaus gesorgt. Bondarenkos hatten mehrere Jahre in Münsingen gelebt. Doch 2011 verloren sie durch einen Bundesgerichtsentscheid die Aufenthaltsbewilligung. Die Mutter war in der Schweiz straffällig geworden und wurde verurteilt. Nach der Ausreise Anfang September 2012 reichten Bondarenkos ein Härtefallgesuch ein. Gegen einen ersten ablehnenden Entscheid legten sie Beschwerde ein. Falls Artur doch noch Kraft und Hoffnung gehabt hätte – es wäre tatsächlich vergebens gewesen. Denn nun liegt der Entscheid des bernischen Verwaltungsgerichts vor. Das Gericht lehnt die Beschwerde ab – sofern es überhaupt darauf eintritt – und stützt damit einen Entscheid der bernischen Polizei- und Militärdirektion.
Kritik an harter Praxis
Bondarenkos hatten damit argumentiert, dass Artur gute schulische Leistungen erbringe, perfekt Mundart spreche, dagegen in Russland kaum eine berufliche Zukunft habe. Und das Julia Bondarenko sich eine gute wirtschaftliche Grundlage geschaffen habe. Dies sei nicht neu, schreibt das Verwaltungsgericht. Die Beschwerdeführer hätten nicht darlegen können, warum sich die Situation seit dem Bundesgerichtsurteil 2011 massgeblich zu ihren Gunsten verändert habe. Bondarenkos bemängelten auch die restriktive Praxis des Kantons Bern bei Härtefallgesuchen. Dazu schreibt das Verwaltungsgericht, dass Kantone ausserhalb des Rechtsansspruchs einen Aufenthalt ausländischer Personen ermöglichen könnten. Es sei aber eine logische Folge des Föderalismus und der kantonalen Zuständigkeiten, dass Kantone bei Härtefällen nicht zwingend gleich urteilten.
Schule in Moskau
Artur Bondarenko lebt jetzt zusammen mit seiner Mutter bei der Grossmutter in Moskau und besucht eine deutschsprachige Schule. Die Facebook-Gruppe «Gegen Ausschaffung von Artur» ist eingeschlafen.
Zu den vergangenen BERN-OST Artikeln zu Artur Bondarenko
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