Münsingen - Neuer Standort einer Fachbehörde

Zwölf Fachbehörden kümmern sich ab 1. Januar im Kanton Bern um den Kindes- und Erwachsenenschutz. Nach intensiven Aufbauarbeiten ist die neue Organisation rechtzeitig einsatzbereit, wie Regierungsrat Christoph Neuhaus vor den Medien versicherte. Münsingen ist Standort einer Fachbehörde.

SDA / Martin Christen, martin.christen@bern-ost.ch

Der Kanton Bern erfüllt damit die Vorgaben des Bundes. Denn Anfang Jahr tritt das revidierte Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft.


Die über 300 kommunalen Vormundschaftsbehörden im Kanton Bern haben ausgedient. Ihre Aufgaben übernehmen elf interdisziplinär zusammengesetzte Fachbehörden (KESB) in Bern, Fraubrunnen, Münsingen, Thun, Interlaken, Frutigen, Wangen, Langnau, Aarberg, Biel und Courtelary. Dazu kommt eine burgerliche Behörde.

Die KESB sollen eine möglichst einheitliche Entscheidpraxis im ganzen Kanton entwickeln, wie Jürg Eberhart als designierter Vorsitzender der KESB-Geschäftsleitung sagte. Es dürfe nicht sein, dass die Rechtsprechung je nach Region divergiere.

Von grosser Bedeutung sei auch die Zusammenarbeit mit den Gemeinden, betonte Eberhart. Denn es sei keineswegs so, dass der Kinder- und Erwachsenenschutz nunmehr eine rein kantonale Aufgabe sei. "Die Gemeinden kennen ihre Einwohner am besten, vor allem auf dem Land", betonte Regierungsrat Neuhaus.

Erste Ansprechpartner dürften also die Sozialdienste und die Gemeinde bleiben, sagte auch Andrea Lüthi, Geschäftsleiterin des Sozialhilfe-Fachverbands BKSE. 67 Sozialdienste gibt es im Kanton Bern, sie werden - im Auftrag der Fachbehörden - weiterhin Vorabklärungen machen, Beistandschaften und Vormundschaften führen.

Professionalisierung

Lüthi begrüsst die neue Regelung. Sie erhofft sich eine Professionalisierung der Behörde und mehr Routine dank grösserem Mengengerüst. Manch eine kommunale Vormundschaftsbehörde sei nur selten mit einem Fall konfrontiert und dann zuweilen schon von den Verfahrensvorgaben überfordert gewesen, sagte Lüthi.

Ausserdem gebe es künftig für die regionalen Sozialdienste weniger Ansprechstellen. Dass aber nicht alles vom ersten Tag an reibungslos laufen werde, verstehe sich von selbst. So müssten noch einige "unklare Schnittstellen" geklärt werden.

Für die elf kantonalen KESB sind insgesamt 169 Leute angestellt worden, die sich die 134 Vollzeitstellen teilen. Den Behörden gehören Fachleute vorab aus den Bereichen Recht, Sozialarbeit, Pädagogik, Psychologie und Medizin an.

Unklare Kosten

Die Kosten der neuen Vormundschaftsorganisation sind gemäss Beschluss des Grossen Rates allein durch den Kanton zu tragen. Wie hoch sie sein werden, ist unklar. Im Budget 2013 sind 165,7 Millionen Franken eingestellt.

Das sei aber eine sehr grobe Schätzung, betonte Andrea Weik, Leiterin des kantonalen Jugendamts. Verlässliche Angaben könnten erst 2014 gemacht werden.


Fast 15'000 Betroffene

Im Kanton Bern sind zurzeit über 10'000 Erwachsene und etwa 4400 Kinder von einer Massnahme im Wirkungskreis der KESB betroffen. Die Zahlen sind steigend, wie Regierungsrat Neuhaus sagte. Er wies auch darauf hin, dass Vormundschaftsbehörden gerade während den Festtagen gefordert seien.

"Für Menschen, die Probleme haben, die isoliert und einsam sind, ist das eine besonders schwierige Zeit", sagte Neuhaus. "Häufig akzentuieren sich familiäre Spannungen und Krisen."

Die KESB müssten deshalb ab der ersten Minute darauf vorbereitet sein, Entscheide wie die fürsorgerische Unterbringung eines psychisch Erkrankten oder die Notfallplatzierung eines gefährdeten Kindes treffen zu können.


Fehler gefunden?
Statistik

Erstellt: 28.12.2012
Geändert: 28.12.2012
Klicks heute:
Klicks total: