Münsingen - Neue Kriterien für Vergabe von KITA-Plätzen

Die Vergabe von Betreuungsplätzen in KITAs und bei Tageseltern erfolgt neu auch nach Kriterien der Dringlichkeit.

pd/abu, info@bern-ost.ch
Am 1. Juli treten in Münsingen überarbeitete KITA- und Tageselternverordnungen in Kraft. Aufgrund der neuen kantonalen Vorgaben erfolgt die Vergabe von Plätzen in KITAs und bei Tageseltern nicht mehr ausschliesslich nach Warteliste. Wie die Gemeinde mitteilt, zählen neu auch Kriterien wie die soziale Dringlichkeit und die wirtschaftlichen Existenzsicherung.
 
Ab 2015 werden zudem die Betriebsferien der Tagesschule und der KITA besser aufeinander abgestimmt. Beide Institutionen werden inskünftig während der letzten beiden Schulferienwochen im Sommer kein Angebot zur Verfügung stellen. Eltern mit Kindern im Schul- wie auch im Vorschulalter müssen somit nur noch für zwei Wochen eine anderweitige Betreuung organisieren.

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Erstellt: 17.06.2014
Geändert: 17.06.2014
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