Münsingen - Grünes Licht für das Dorfzentrum
Regierungsstatthalter Ueli Zaugg hat die Beschwerden gegen die Ergebnisse der Gemeindeabstimmung vom 30. November 2003 abgewiesen.
Res Reinhard, info@reinhards.ch
Gegen die Beschlüsse der Gemeindeabstimmung vom 30. November 2003 über das Dorfzentrum Landverkauf und Finanzielle Beteiligung an Einstellhalle war beim Regierungsstatthalter von Konolfingen im Dezember 2003 eine Gemeindebeschwerde eingereicht worden (BERN-OST berichtete).
Der Entscheid des Regierungsstatthalters sei heute eingetroffen, schreibt die Gemeinde Münsingen in einer Medienmitteilung. Die Beschwerde wurde abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden konnte.
Gegen den Entscheid des Regierungsstatthalters kann beim Regierungsrat des Kantons Bern Beschwerde erhoben werden. Nach unbenutztem Ablauf der 30-tägigen Frist werden die Beschlüsse der Finanzgeschäfte Dorfzentrum rechtskräftig.
www.muensingen.ch
Der Entscheid des Regierungsstatthalters sei heute eingetroffen, schreibt die Gemeinde Münsingen in einer Medienmitteilung. Die Beschwerde wurde abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden konnte.
Gegen den Entscheid des Regierungsstatthalters kann beim Regierungsrat des Kantons Bern Beschwerde erhoben werden. Nach unbenutztem Ablauf der 30-tägigen Frist werden die Beschlüsse der Finanzgeschäfte Dorfzentrum rechtskräftig.
www.muensingen.ch