Münsingen - Gemeinderat erlässt Fahrverbote
Der Münsinger Gemeinderat hat zwei Strassen für den privaten Durchgangsverkehr gesperrt.
mg / Res Reinhard, info@reinhards.ch
Auf der sogenannten Mischverkehrsfläche zwischen Lindenweg und Ahornweg hat der Münsinger Gemeinderat ein Fahrverbot für Motorfahrzeuge verfügt. Ausgenommen sind der öffentliche Verkehr und Fahrzeuge der Ver- und Entsorgung. Der Gemeinderat stützt sich bei diesem Fahrverbot auf die Bestimmungen der Zone mit Planungspflicht "Erlenau". Diese halten fest, dass keine durchgehende Fahrverbindung für Motorfahrzeuge zwischen Erlenauweg und Belpbergstrasse erstellt werden darf.
Auch auf dem Sauerbrunnenweg (ab Parkplatz Spital) und dem Buchliweg (ab Abzweigung Strassackerweg) bis zur Gemeindegrenze jenseits des Utteloo-Waldes hat der Gemeinderat ein Fahrverbot für Motorfahrzeuge erlassen. Ausgenommen sind landwirtschaftliche Fahrzeuge und Zubringer zu den Liegenschaften.
Sauerbrunnen- und Buchliweg würden als Umfahrung genutzt, schreibt der Münsinger Gemeinderat zur Begründung. Das dadurch entstehende Verkehrsaufkommen entspreche jedoch nicht dem Ausbau der Strasse.
www.muensingen.ch
Auch auf dem Sauerbrunnenweg (ab Parkplatz Spital) und dem Buchliweg (ab Abzweigung Strassackerweg) bis zur Gemeindegrenze jenseits des Utteloo-Waldes hat der Gemeinderat ein Fahrverbot für Motorfahrzeuge erlassen. Ausgenommen sind landwirtschaftliche Fahrzeuge und Zubringer zu den Liegenschaften.
Sauerbrunnen- und Buchliweg würden als Umfahrung genutzt, schreibt der Münsinger Gemeinderat zur Begründung. Das dadurch entstehende Verkehrsaufkommen entspreche jedoch nicht dem Ausbau der Strasse.
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