Münsingen - Gelockerte Bauvorschriften am Rosenweg

Die Baubewilligung für eine Terrassenhausüberbauung war gestützt auf die geltenden Bauvorschriften erteilt worden. Eine "wirtschaftlich tragbare Realisierung" setzte nun eine Projektänderung voraus, schreibt der Münsinger Gemeinderat.

Res Reinhard, info@reinhards.ch
Die geänderte Überbauungsordnung sieht nun im Erdgeschoss keinen Gemeinschaftsraum mehr vor. Ausserdem werden die Standorte für Bäume nicht mehr vorgeschrieben. Neu geregelt wurde die Anordnung der Abstellplätze für Motorfahrzeuge, Motor- und Fahrräder. Die Vorschriften für die Bepflanzung der Terrassen schliesslich wurden gelockert.

www.muensingen.ch

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Erstellt: 05.02.2005
Geändert: 05.02.2005
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