Münsingen - Ehrenrunde auf der Schwand
Die Idee der Bio Schwand AG entspricht nicht ganz den Nutzungsbestimmungen.
Simona Benovici / Der Bund
Die Bio Schwand AG schreibt in ihrem neusten Newsletter von einem «Happy End»: Die Gemeinde Münsingen, die Bio Schwand AG, der Kanton Bern und Sigis Biohof hätten einvernehmlich beschlossen, die Nutzungsbestimmungen für die Schwand «neuerlich zu überarbeiten». «Neuerlich überarbeiten» will heissen: Das Gebiet wurde im letzten Sommer zwar von einer Zone für öffentliche Nutzung in eine Zone mit Planungspflicht (ZPP) ungewandelt. Problem nur: Die gewerblich-kommerzielle Geschäftsidee der Bio Schwand AG – unter anderem die Ansiedlung von kleingewerblichen Verarbeitungsbetrieben für Milch, Fleisch und Brot und die Schaffung eines Restaurants – ist nicht konform mit den an die ZPP geknüpften Nutzungsbestimmungen. Deshalb gehen die Beteiligten nun nochmals über die Bücher. Ansonsten hat die Bio-Schwand-Idee keine Zukunft.
«Nehmen wir gerne in Kauf»
Im Mai 2010, kurz bevor das Parlament unter anderem über die Umzonung in der Schwand befand, habe Bio Schwand ihre Absichten konkretisiert und der Gemeinde zwei Konzepte und verschiedene Fragestellungen zur planungsrechtlichen Umsetzung eingereicht, sagt der zuständige Gemeinderat Hansruedi Schönenberg (FDP) auf Anfrage. «Es zeigte sich, dass sich die Absichten von Bio Schwand nicht vollständig mit den neuen Bestimmungen des Baureglements vereinbaren lassen.» Nach mehreren Aussprachen sei vereinbart worden, die planungsrechtlichen Grundlagen in der Schwand noch einmal grundlegend zu überarbeiten und dem Parlament einen neuen Vorschlag zu unterbreiten. Will heissen: Die Gemeinde beantragt dem Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) die Genehmigung des Baureglements ohne das Gebiet Schwand.
Gemeinde und Bio Schwand suchen in der Zwischenzeit nach Lösungen, um eine «rechtlich korrekte Situation» herzustellen.«Die Gemeinde Münsingen hat grosses Interesse daran, dass auf der Schwand etwa Sinnvolles kommt.» Darum sei man gerne bereit, eine Ehrenrunde zu machen. Dies sei zwar nicht ganz der übliche Weg, «aber die Gemeinde nimmt das in Kauf, damit die Schwand lebt.»
Bereinigung bis im Herbst
Mit dem geplanten Vorgehen hofft der Gemeinderat Bio Schwand und Sigis Biohof eine «echte nachhaltige Existenzgrundlage» zu ermöglichen. Läuft alles nach Plan, kann das Parlament frühestens im September 2011 über die überarbeiteten Bestimmungen befinden. Im Oktober würden die Unterlagen dem AGR zur Genehmigung eingereicht. Finden die Beteiligten keine Lösung zur Bereinigung der Bestimmungen, so hiesse das, dass die Idee der Bio Schwand AG so auf der Schwand nicht umgesetzt werden könnte.
Nutzungsrecht nicht in Gefahr
Da die Ehrenrunde zusätzlich Zeit kostet, hat die Bio Schwand AG mit dem Kanton die Vereinbarung getroffen, dass der Gebrauchsleihvertrag optional verlängert werden kann. Der im letzten März unterzeichnete Vertrag sieht nämlich vor, dass bis spätestens im Dezember der Kauf der Liegenschaft vollzogen sein muss. Ansonsten verwirkt das Nutzungsrecht. Sollte die Bereinigung nun allerdings länger dauern, werde der Vertrag entsprechend verlängert, sagt der Geschäftsführer der Bio Schwand AG, Dieter Baumann-Stucki.
«Nehmen wir gerne in Kauf»
Im Mai 2010, kurz bevor das Parlament unter anderem über die Umzonung in der Schwand befand, habe Bio Schwand ihre Absichten konkretisiert und der Gemeinde zwei Konzepte und verschiedene Fragestellungen zur planungsrechtlichen Umsetzung eingereicht, sagt der zuständige Gemeinderat Hansruedi Schönenberg (FDP) auf Anfrage. «Es zeigte sich, dass sich die Absichten von Bio Schwand nicht vollständig mit den neuen Bestimmungen des Baureglements vereinbaren lassen.» Nach mehreren Aussprachen sei vereinbart worden, die planungsrechtlichen Grundlagen in der Schwand noch einmal grundlegend zu überarbeiten und dem Parlament einen neuen Vorschlag zu unterbreiten. Will heissen: Die Gemeinde beantragt dem Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) die Genehmigung des Baureglements ohne das Gebiet Schwand.
Gemeinde und Bio Schwand suchen in der Zwischenzeit nach Lösungen, um eine «rechtlich korrekte Situation» herzustellen.«Die Gemeinde Münsingen hat grosses Interesse daran, dass auf der Schwand etwa Sinnvolles kommt.» Darum sei man gerne bereit, eine Ehrenrunde zu machen. Dies sei zwar nicht ganz der übliche Weg, «aber die Gemeinde nimmt das in Kauf, damit die Schwand lebt.»
Bereinigung bis im Herbst
Mit dem geplanten Vorgehen hofft der Gemeinderat Bio Schwand und Sigis Biohof eine «echte nachhaltige Existenzgrundlage» zu ermöglichen. Läuft alles nach Plan, kann das Parlament frühestens im September 2011 über die überarbeiteten Bestimmungen befinden. Im Oktober würden die Unterlagen dem AGR zur Genehmigung eingereicht. Finden die Beteiligten keine Lösung zur Bereinigung der Bestimmungen, so hiesse das, dass die Idee der Bio Schwand AG so auf der Schwand nicht umgesetzt werden könnte.
Nutzungsrecht nicht in Gefahr
Da die Ehrenrunde zusätzlich Zeit kostet, hat die Bio Schwand AG mit dem Kanton die Vereinbarung getroffen, dass der Gebrauchsleihvertrag optional verlängert werden kann. Der im letzten März unterzeichnete Vertrag sieht nämlich vor, dass bis spätestens im Dezember der Kauf der Liegenschaft vollzogen sein muss. Ansonsten verwirkt das Nutzungsrecht. Sollte die Bereinigung nun allerdings länger dauern, werde der Vertrag entsprechend verlängert, sagt der Geschäftsführer der Bio Schwand AG, Dieter Baumann-Stucki.