Münsingen - Dorfzentrum-Gegner abgeblitzt
Die Justizdirektion des Kantons Bern hat die noch hängige Beschwerde gegen das Dorfzentrum Münsingen abgewiesen. Die Gemeinde muss aber sicherstellen, dass es zu nicht mehr als 2'000 Fahrten pro Tag kommen wird.
Res Reinhard, info@reinhards.ch
Die umstrittene Planung könne in Bezug auf die Einordnung in die Umgebung und die Rücksichtnahme auf die geschützten Objekte als recht- und zweckmässig bezeichnet werden, wird im Beschwerdeentscheid festgehalten. Die Planung sei auch mit der Umweltgesetzgebung vereinbar, wenn bereits in der Planung sichergestellt werde, dass es zu nicht mehr als 2'000 Fahrten pro Tag kommen werde.
Die Gemeinde sei verpflichtet worden, Art. 12a der Überbauungsvorschriften entsprechend zu ergänzen, schreibt der Gemeinderat in einer Medienmitteilung. "Dieser Entscheid bedeutet für unsere Planung keine Einschränkung", erklärte der Münsinger Gemeindepräsident Erich Feller auf Anfrage. Man sei immer von den 2'000 Fahrten ausgegangen und jetzt nur angewiesen worden, diese Zahl auch verbindlich festzuhalten.
Die Beschwerdeführer haben nun 30 Tage Zeit, den Entscheid allenfalls beim Verwaltungsgericht anzufechten.
www.muensingen.ch
Die Gemeinde sei verpflichtet worden, Art. 12a der Überbauungsvorschriften entsprechend zu ergänzen, schreibt der Gemeinderat in einer Medienmitteilung. "Dieser Entscheid bedeutet für unsere Planung keine Einschränkung", erklärte der Münsinger Gemeindepräsident Erich Feller auf Anfrage. Man sei immer von den 2'000 Fahrten ausgegangen und jetzt nur angewiesen worden, diese Zahl auch verbindlich festzuhalten.
Die Beschwerdeführer haben nun 30 Tage Zeit, den Entscheid allenfalls beim Verwaltungsgericht anzufechten.
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