Münsingen - Der Volksvorschlag gegen das Dorfzentrum ist ungültig
mg/Res Reinhard, info@reinhards.ch
Der Münsinger Gemeinderat hat den Volksvorschlag zur Überbauungsordnung "Dorfzentrum Münsingen" für ungültig erklärt. "Nach hingehender Prüfung" sei er zum Schluss gekommen, dass das mit 308 gültigen Stimmen eingereichte Begehren nicht als „ausformulierter Vorschlag“ gemäss Gemeindeordnung bezeichnet werden könne und somit als materiell ungültig erklärt werden müsse. Die Begründungen seien dem „Komitee für ein neues, aber massvolles Dorfzentrum“ erläutert worden. Dieses akzeptiere den Entscheid und verzichte auf die Einreichung einer Beschwerde.
Gültig ist hingegen das gegen den Parlamentsbeschluss vom 21. Oktober 2002 mit 1'018 gültigen Unterschriften eingereichte Referendum. Die Urnenabstimmung über das Dorfzentrum wird im kommenden Jahr stattfinden.
www.muensingen.ch
Gültig ist hingegen das gegen den Parlamentsbeschluss vom 21. Oktober 2002 mit 1'018 gültigen Unterschriften eingereichte Referendum. Die Urnenabstimmung über das Dorfzentrum wird im kommenden Jahr stattfinden.
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